@Jessie1 schrieb: Vielen Dank für die Empfehlung. Das werde ich mir merken. Vielen Dank an alle für die Tipps 🙂 Sehr gerne doch! 🙂 Die Bearbeitung von PfüB, Abretungsanzeigen etc. im Rahmen der Lohnbuchhaltung ist eine Zumutung, die der Gesetzgeber den Arbeitgebern auferlegt. Das ist nicht nur mein persönliches Empfinden, sondern auch die Einschätzung einer Fachprofis, der Rechtspfleger, die nach ihrer mehrjährigen Ausbildung den ganzen Tag nicht anderes machen, als an Amtsgerichten PfüB, Mahnverfahren etc. zu bearbeiten, ausbildet. Mit diesem Wissen wird die Thematik zwar nicht einfacher, aber man kann sich als Lohnbuchhalter ganz anders motivieren; Wir sind Experten, wir können LOHN - und sogar Pfändungen! 👍 Eine Lebensweisheit meines ehemaligen Chefs, den ich als Berufsanfänger hatte, lautete: "Wenn Sie einen wirklich schwierigen Fall/Mandanten/Sachverhalt/Rechtsstreit haben, bei dem Sie definitiv nichts verdienen werden, müssen Sie sich entscheiden: Entweder, Sie betrachten die viele aufzuwendende Zeit als vergeudete Lebenszeit. Oder aber Sie erklären das zu Ihrem persönlichen Hobby." Ich selbst habe mich deshalb so entschieden: Die Bearbeitung von PfüB, Abtretungsanzeigen o. ä. im Rahmen der Lohnabrechnung gehört seit vielen Jahren zu meinem Hobby. 😉 VG
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