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Lohnsteuer-Jahresausgleich

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letzte Antwort am 22.12.2025 10:36:43 von Bahi2025
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Bahi2025
Einsteiger
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Hallo,

 

wenn der Lst.Jahresausgleich bei der Lohnsteuer zu hoch ausfällt, ist der Ausgleich dennoch Pflicht für den Mitarbeiter? 

 

Freue mich auf die Rückmeldungen.

Chance
Aufsteiger
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Hallo,

 

die Pflicht zum Lohnsteuerausgleich besteht, wenn mindestens 10 MA zum 31.12. beschädigt sind. Prüfen ob ggf. 42b EStG Abs.2? anzuwenden ist. 

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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ulli_preuss
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Bahi2025
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Es sind 70 AN die abgerechnet werde, daher ist der Ausgleich Pflicht. Meine Frage bezieht sich lediglich auf den einzelnen Mitarbeiter. Wenn beispielsweise der Mitarbeiter 600 EUR weniger Netto-Unterscheid hat wegen dem Ausgleich, ob dann der Ausgleich für den Mitarbeiter Pflicht ist oder nicht.   

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durchschnittsbenutzer
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@Bahi2025  schrieb:

Es sind 70 AN die abgerechnet werde, daher ist der Ausgleich Pflicht. Meine Frage bezieht sich lediglich auf den einzelnen Mitarbeiter. Wenn beispielsweise der Mitarbeiter 600 EUR weniger Netto-Unterscheid hat wegen dem Ausgleich, ob dann der Ausgleich für den Mitarbeiter Pflicht ist oder nicht.   


Jeder einzelne Mitarbeiter hat die Möglichkeit dem Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber zu widersprechen. Zitat: "Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen, wenn der Arbeitnehmer es beantragt".

 

Quelle (§ 42b Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG):

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42b.html

 

Meine Empfehlung:

Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitern suchen.

 

ulli_preuss
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@Bahi2025 

 

Sie erwarten Hilfe, dann sollten Sie aber auch verlinkte Dokumente lesen:

 

§ 42b Lohn­steu­er-Jah­res­aus­gleich durch den Ar­beit­ge­ber

1 Der Arbeitgeber ist berechtigt, seinen Arbeitnehmern, die während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem zu ihm bestehenden Dienstverhältnis gestanden haben, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt (Lohnsteuer-Jahresausgleich). 2 Er ist zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs verpflichtet, wenn er am 31. Dezember des Ausgleichsjahres mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt. 3 Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen, wenn

  1. der Arbeitnehmer es beantragt

 

(Edit: @durchschnittsbenutzer war schneller.)

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
Uwe_Lutz
Unerreicht
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@Bahi2025  schrieb:

Wenn beispielsweise der Mitarbeiter 600 EUR weniger Netto-Unterscheid hat wegen dem Ausgleich, ob dann der Ausgleich für den Mitarbeiter Pflicht ist oder nicht.   


Wenn sich aus dem LStJA € 600,00 Nachzahlung ergibt, würde ich erst einmal davon ausgehen, dass da insgesamt etwas nicht stimmt und die Berechnungen noch einmal genauer prüfen.

 

Es kann sich zwar immer eine kleine Nachzahlung ergeben, aber dann handelt es sich im Normalfall um wenige Cent, ggf. mal eine einstellige Eurozahl.

 

Und mit der Einstellung im Programm

 

Uwe_Lutz_0-1765793736614.png

 

 

wird eigentlich keine Nachzahlung einbehalten.

 

Bei 600,00 Euro würde ich dies aber genauer prüfen, da ich hier sonst einen Haftungstatbestand für zu wenig einbehaltene LSt vermuten würde.

Bahi2025
Einsteiger
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Alles klar, danke für alle Rückmeldungen, die mir super weitergeholfen haben. 

 

@ulli_preuss da haben Sie tatsächlich Recht, leider habe Ihren Abschnitt übersehen 🙂 

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lohnexperte
Meister
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@Bahi2025  schrieb:

 

wenn der Lst.Jahresausgleich bei der Lohnsteuer zu hoch ausfällt, ist der Ausgleich dennoch Pflicht für den Mitarbeiter? 


Im aktuellen Jahreswechselseminar wurde es sehr schön zusammengefasst: Um die Pflicht zum Lohnsteuer-Jahresausgleich kommt der Arbeitgeber nicht herum. Allerdings ist er nicht verpflichtet, zu Lasten des Mitarbeiters vorzugehen. Aus diesem Grunde gibt es zwei Optionen (wie von @Uwe_Lutz bereits dargestellt):

 

lohnexperte_0-1765795244298.png

 

Beim ausgewählten Punkt LSt-Jahresausgleich durchführen spielt der Arbeitgeber Weihnachtsmann (und verteilt nur schöne Gaben = Rückzahlungen) und agiert lediglich zum Vorteil seiner Mitarbeiter.

 

Beim unteren Punkt LSt-Jahresausgleich gemäß R 42b Abs. 3 LStR dagegen spielt der Arbeitgeber Finanzamt (und behält ggf. eine Nachzahlung ein).

 

Darüber hinaus kann der Mitarbeiter (wie in den bisherigen Antworten schon dargestellt) selbst/individuell beim Arbeitgeber dem LSt-Jahresausgleich widersprechen

 

VG

 

 

 

 

Bahi2025
Einsteiger
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Vielen Dank für die Schilderungen – super hilfreich und sehr informativ! 🤗

 

Bei einem Mitarbeiter ist mir bei den Probeberechnungen Folgendes aufgefallen:

  • Kein LSt-Ausgleich: Arbeitnehmer bekommt regulären Lohn

  • LSt-Jahresausgleich durchführen: Arbeitnehmer bekommt 100 € mehr netto

  • LSt-Jahresausgleich gemäß R 42b Abs. 3 LStR: 600 € weniger netto

Vielleicht lässt sich das Ganze nicht pauschal beantworten, aber trotzdem vielleicht hätte jemand eine Idee oder Erklärung 🤔

 

 

 

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letzte Antwort am 22.12.2025 10:36:43 von Bahi2025
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