Hallo,
wenn der Lst.Jahresausgleich bei der Lohnsteuer zu hoch ausfällt, ist der Ausgleich dennoch Pflicht für den Mitarbeiter?
Freue mich auf die Rückmeldungen.
Hallo,
die Pflicht zum Lohnsteuerausgleich besteht, wenn mindestens 10 MA zum 31.12. beschädigt sind. Prüfen ob ggf. 42b EStG Abs.2? anzuwenden ist.
► Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber - Hintergrund - DATEV Hilfe-Center
► LStH 2021 - § 42b – Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den…
Es sind 70 AN die abgerechnet werde, daher ist der Ausgleich Pflicht. Meine Frage bezieht sich lediglich auf den einzelnen Mitarbeiter. Wenn beispielsweise der Mitarbeiter 600 EUR weniger Netto-Unterscheid hat wegen dem Ausgleich, ob dann der Ausgleich für den Mitarbeiter Pflicht ist oder nicht.
@Bahi2025 schrieb:Es sind 70 AN die abgerechnet werde, daher ist der Ausgleich Pflicht. Meine Frage bezieht sich lediglich auf den einzelnen Mitarbeiter. Wenn beispielsweise der Mitarbeiter 600 EUR weniger Netto-Unterscheid hat wegen dem Ausgleich, ob dann der Ausgleich für den Mitarbeiter Pflicht ist oder nicht.
Jeder einzelne Mitarbeiter hat die Möglichkeit dem Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber zu widersprechen. Zitat: "Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen, wenn der Arbeitnehmer es beantragt".
Quelle (§ 42b Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG):
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42b.html
Meine Empfehlung:
Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitern suchen.
Sie erwarten Hilfe, dann sollten Sie aber auch verlinkte Dokumente lesen:
§ 42b Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber
1 Der Arbeitgeber ist berechtigt, seinen Arbeitnehmern, die während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem zu ihm bestehenden Dienstverhältnis gestanden haben, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt (Lohnsteuer-Jahresausgleich). 2 Er ist zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs verpflichtet, wenn er am 31. Dezember des Ausgleichsjahres mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt. 3 Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen, wenn
- der Arbeitnehmer es beantragt
(Edit: @durchschnittsbenutzer war schneller.)
@Bahi2025 schrieb:Wenn beispielsweise der Mitarbeiter 600 EUR weniger Netto-Unterscheid hat wegen dem Ausgleich, ob dann der Ausgleich für den Mitarbeiter Pflicht ist oder nicht.
Wenn sich aus dem LStJA € 600,00 Nachzahlung ergibt, würde ich erst einmal davon ausgehen, dass da insgesamt etwas nicht stimmt und die Berechnungen noch einmal genauer prüfen.
Es kann sich zwar immer eine kleine Nachzahlung ergeben, aber dann handelt es sich im Normalfall um wenige Cent, ggf. mal eine einstellige Eurozahl.
Und mit der Einstellung im Programm
wird eigentlich keine Nachzahlung einbehalten.
Bei 600,00 Euro würde ich dies aber genauer prüfen, da ich hier sonst einen Haftungstatbestand für zu wenig einbehaltene LSt vermuten würde.
Alles klar, danke für alle Rückmeldungen, die mir super weitergeholfen haben.
@ulli_preuss da haben Sie tatsächlich Recht, leider habe Ihren Abschnitt übersehen 🙂
@Bahi2025 schrieb:
wenn der Lst.Jahresausgleich bei der Lohnsteuer zu hoch ausfällt, ist der Ausgleich dennoch Pflicht für den Mitarbeiter?
Im aktuellen Jahreswechselseminar wurde es sehr schön zusammengefasst: Um die Pflicht zum Lohnsteuer-Jahresausgleich kommt der Arbeitgeber nicht herum. Allerdings ist er nicht verpflichtet, zu Lasten des Mitarbeiters vorzugehen. Aus diesem Grunde gibt es zwei Optionen (wie von @Uwe_Lutz bereits dargestellt):
Beim ausgewählten Punkt LSt-Jahresausgleich durchführen spielt der Arbeitgeber Weihnachtsmann (und verteilt nur schöne Gaben = Rückzahlungen) und agiert lediglich zum Vorteil seiner Mitarbeiter.
Beim unteren Punkt LSt-Jahresausgleich gemäß R 42b Abs. 3 LStR dagegen spielt der Arbeitgeber Finanzamt (und behält ggf. eine Nachzahlung ein).
Darüber hinaus kann der Mitarbeiter (wie in den bisherigen Antworten schon dargestellt) selbst/individuell beim Arbeitgeber dem LSt-Jahresausgleich widersprechen.
VG
Vielen Dank für die Schilderungen – super hilfreich und sehr informativ! 🤗
Bei einem Mitarbeiter ist mir bei den Probeberechnungen Folgendes aufgefallen:
Kein LSt-Ausgleich: Arbeitnehmer bekommt regulären Lohn
LSt-Jahresausgleich durchführen: Arbeitnehmer bekommt 100 € mehr netto
LSt-Jahresausgleich gemäß R 42b Abs. 3 LStR: 600 € weniger netto
Vielleicht lässt sich das Ganze nicht pauschal beantworten, aber trotzdem vielleicht hätte jemand eine Idee oder Erklärung 🤔