Die Lohnsteuer aus 2025 bekommst du erst mit der Abrechnung 2026 verrechnet. Dort müsste eine Nachberechnung VJ drin sein. Allerdings, wie meine Vorredner schon geschrieben haben, würde ich von einer Rückforderung in dieser Höhe abraten, da der Fehler eindeutig in der Abrechnung vom Arbeitgeber liegt. Selbst wenn arbeitsrechtlich Minusstunden abgezogen werden, darf eine Nachberechnung zu Lasten des Arbeitnehmer immer maximal für die letzten 3 Monate erfolgen. Deshalb kann man z. Bsp. auch nicht nach einer Betriebsprüfung nachberechnete SV-Kosten beim AN einfordern. Im Zweifelsfall geht der Arbeitnehmer zum Arbeitsgericht, klagt seinen Lohn ein und bekommt Recht. Und wenn er schon mal da ist, Kündigungsschutzklage vielleicht noch hinterher usw... Dann kommt dem Arbeitgeber die ganze Sache noch teurer.
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