wir haben jetzt aktuell folgenden Fall. Ein Vater möchte wie folgt Elternzeit nehmen:
1. Lebensmonat (LM): Elternzeit - 0 Std. Arbeit (Kind wird voraussichtlich am 09.11.2026 geboren)
Ersteinmal: Beileid zu so einem Mitarbeiter.
Eventuell hilft Ihnen Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 15 Anspruch auf Elternzeit das hier weiter. Mal schauen, welche Möglichkeiten Sie als Arbeitgeber ab Absatz 5 folgende haben.
Ich hab mal die KI gefragt....
"Sehr geehrte(r) Frau/Herr [...], wir weisen Ihren Antrag auf Elternzeit und Elternzeit-Teilzeit vom [...] in der vorliegenden Form zurück. Ihr Plan verletzt die gesetzlichen Vorgaben des § 15 Abs. 6 BEEG (maximal zwei Arbeitszeitänderungen während der Elternzeit) sowie die Mindestdauer von zwei Monaten für Teilzeitabschnitte nach § 15 Abs. 7 Nr. 3 BEEG. Wir fordern Sie auf, einen gesetzeskonformen Antrag einzureichen."
vielen vielen Dank, ich hab es an meinen Chef weitergegeben.
Ich informiere. 😎
Viele Grüße
ManjaT
(Mandant)