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Firmenwagen anteilig bei vorzeitiger Rückgabe

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letzte Antwort am 29.07.2026 15:16:17 von ulli_preuss
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mwolf
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ein Mitarbeiter scheidet zum Monatsende aus und wurde freigestellt. Er hat (auf eigenen Wunsch) seinen Firmenwagen samt Schlüssel bereits zum 9. des Monats abgegeben.

 

Da es ein sehr hochpreisiger Firmenwagen ist, möchte er nun für diesen Monat nur noch eine anteilige Abrechnung (z.B. 30 %, da nur 1/3 des Monats genutzt), um seine finanzielle "Belastung" zu reduzieren.

 

Es gibt ein Rückgabeprotokoll, d.h. eine weitere Nutzung durch den MA ist ausgeschlossen.

 

Ist eine anteilige Abrechnung in so einem Fall überhaupt rechtlich zulässig? 

Falls ja, wie kann ich das in LODAS erfassen?

 

Falls nein, auf welchen §§ kann ich mich dem MA gegenüber beziehen?

 

Danke für eure Unterstützung!

 

 

 

 

tax
Erfahrener
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LStR R 8.1 (Zu § 8 EStG)

lohnexperte
Meister
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Hallo @mwolf ,

 

sofern es sich um eine regelmäßige Nutzung handelt, ist der Sachbezug für jeden Monat zu ermitteln; eine anteilige Berechnung scheidet aus.

 

Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG. 

 

VG

mwolf
Einsteiger
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Danke!

 

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Schnurrdant1008
Einsteiger
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Guten Tag! Muss ich als Lohnbuchhalter die Rückgabe des Firmenwagens als Nachweis mir quittieren lassen?

Abmeldung bei der KFZ Stelle oder ähnliches?

 

Liebe Grüße 

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rschoepe
Experte
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Abmeldung gibt es ja nicht zwangsläufig, wenn das Fahrzeug z.B. zurück in den Pool geht oder von einem anderen Mitarbeiter übernommen wird. Es sollte aber natürlich auch im Interesse des AG ein Rückgabeprotokoll geben, in dem bspw. der Kilometerstand, Vollzähligkeit der Schlüssel, mögliche Schäden vermerkt sind. Falls dann bei der Prüfung danach gefragt wird, kann man das vorlegen.

Das habe ich aber noch nicht erlebt, normalerweise wird nur der Nachweis des BLP und die Überlassungsvereinbarung gefordert.

ulli_preuss
Meister
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@lohnexperte  schrieb:

Hallo @mwolf ,

 

sofern es sich um eine regelmäßige Nutzung handelt, ist der Sachbezug für jeden Monat zu ermitteln; eine anteilige Berechnung scheidet aus.

 

Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG. 

 

VG


 

Ergänzung:

 

Liebe @mwolf, lassen Sie sich bitte auch nicht auf die Einzelbewertung der Fahrten für den Austritts-Monat ein. Der Wechsel der Berechnungsmethode ist unterjährig nicht zulässig.

 

ulli_preuss_0-1785330890263.png

 

► 5303259 - Firmenwagen abrechnen - Beispiele für LODAS - DATEV Wissensplattform Dokument

 

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letzte Antwort am 29.07.2026 15:16:17 von ulli_preuss
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