Hallo,
bisher konnten Bescheinigungen für Entsendungen in Nicht-EU-Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, nur in Papierform beantragt werden.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Arbeitgeber auch diese Anträge elektronisch über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal stellen. Ausnahme: Ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, bleibt das Papierverfahren bestehen.
Leider konnte ich dazu so gar nichts darüber bei DATEV finden… Habe ich es überlesen oder gibt es dazu tatsächlich keinerlei Info zur Handhabung bzw. ob es über DATEV in LODAS oder LuG überhaupt möglich ist?
Grüße MK
Hallo Community,
bei dem neuen Antragstyp "Entsendungen in nicht EU-Mitgliedstaaten mit Sozialversicherungsabkommen (SVA)" handelt es sich aktuell um ein Zusatzmodul.
In Lohn und Gehalt und LODAS ist daher keine Umsetzung geplant.
Hallo @Sabrina_Simmerlein ,
handelt es sich um ein Zusatzmodul, das von der DATEV angeboten wird? Wie ist die Bestellnummer?
Vielen Dank und viele Grüße!
Hallo @lohnexperte,
es handelt sich hierbei um ein Zusatzmodul des Meldewesens. Dieses wird von DATEV nicht angeboten.
Hallo @Anna_Sonnenberg ,
vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings kann ich mit der Formulierung
@Anna_Sonnenberg schrieb:
.... ein Zusatzmodul des Meldewesens.
nichts anfangen.
Deshalb meine folgenden Fragen:
1. Meinen Sie damit das SV-Meldeportal?
2. Werden über DATEV perspektivisch alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen, die Unternehmen einhalten müssen, abgedeckt werden?
3. Oder müssen wir uns tatsächlich darauf einstellen, künftig neben DATEV als zertifiziertem Entgeltabrechnungsprogramm zwingend noch das SV-Meldeportal nutzen zu müssen?
4. Was hindert DATEV daran, auch für diese Anforderungen die programmtechnischen Voraussetzungen zu schaffen?
Vielen Dank und viele Grüße! 🙂
@lohnexperte schrieb:
4. Was hindert DATEV daran, auch für diese Anforderungen die programmtechnischen Voraussetzungen zu schaffen?
Ich befürchte, die Tatsache, dass hauptsächlich nur noch gesetzlich zwingend notwendige Dinge in Lodas und Lohn und Gehalt programmiert werden, da die Programme auf Abstellgeiß geschoben werden.
Ich könnte mir vorstellen - allerdings wäre ich mir Stand heute nicht mehr 100% sicher - das es im neuen Lohnprogramm irgendwann Berücksichtigung finden wird.