Ich hatte die Tage auf irgendeiner Info-Seite gelesen, dass es Ende November zu Problemen bei den Elstam-Rückmeldungen kam.
Ist dieser Fehler noch aktuell? Ich bekomme gerade keine Rückmeldungen mehr eingespielt. Die Aufträge sind allerdings alle normal verarbeitet und auch in den Protokollen ist nichts zu sehen. Oder muss man mal wieder an einer unbekannten Stelle etwas neu anstoßen, dass das wieder läuft?
MfG
WS
Ich habe heute ELStAM-Rückmeldungen erhalten.
Hallo,
es hatte nur geheissen, dass es bis zum 01.12.2025 zu Verzögerungen beim ELStAM-Datenabruf kommen kann. Mittlerweile läuft aber alles wieder wie gewohnt. Sicherlich hatte das mit der Umstellung bezüglich der Meldungen der Privaten Krankenversicherungen zu tun, da die ja auch über den ELStAM-Abruf laufen. In Lohn und Gehalt findet man die PKV-Rückmeldungen im Meldeverlauf ELStam.
Ich habe leider bis heute noch keine Rückmeldungen, teilweise für Anmeldungen vom 21. November.
Jetzt darf ich händisch bei allen neuen Mitarbeitern die Steuerklasse I erfassen und hoffen, dass mir der Sch*** nicht um die Ohren fliegt - oder zahlt mir DATEV die Pauschalsteuer, die ich alternativ abrechnen könnte...?
Hallo @LoBuFu83 ,
ich bin mir nicht sicher, ob das Problem auf Seiten der DATEV liegt. Aber gut, dass Sie auf Ihre Probleme hinweisen; auch ich warte auf ELSTAM-Rückmeldung für einen Neueintritt ...
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Hallo,
auch bei uns passierte das immer, wenn der Chef / Admin im Urlaub war. Die Lösung herauszufinden dauert mehr als ein Jahr. Unser DATEV-Partner hatte den Abruf der ABO-Daten an den PC des Chefs gekoppelt. Evtl. gibt es bei Ihnen ähnliche Gründe.
Bei mir sind die Rückmeldungen bei Neuanmeldungen auch weiterhin verzögert...
Hallo Community,
aufgrund einer anhaltenden Störung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt es bei den ELStAM-Rückmeldungen derzeit starke Verzögerungen. Die ELStAM-Rückmeldungen werden daher nicht in das Lohnprogramm eingespielt.
Ein Zeitpunkt der Fehlerbehebung ist uns aktuell nicht bekannt.
Wenn Ihnen die Steuerdaten bis zur Lohnabrechnung nicht rechtzeitig vorliegen, können die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Sinne des § 38b EStG manuell beim Mitarbeiter erfasst werden.
Beachtet hierzu die Rn. 88 des BMF-Schreibens „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ vom 13.12.2024 (www.elster.de).
Sobald die ausstehenden ELStAM-Rückmeldungen vorliegen und in das Lohnprogramm übernommen wurden, erfolgt mit der nächsten Lohnabrechnung eine automatische Nachberechnung – wenn sich Änderungen gegenüber den manuell erfassten Werten ergeben.
Bei Korrektur im Januar 2026 sind die Besonderheiten bei Nachberechnung in das Vorjahr zu beachten: Steuerliche Behandlung bei Nachberechnung ins Vorjahr erfassen (Dokument 1007494).
Wir halten Euch über den Brennpunkt Aktuelles auf dem Laufenden. Dieser steht ab 10:30 Uhr in den Lohnprogrammen aktualisiert zur Verfügung.
Den aktuellen Stand der Störung könnt Ihr auch über Elster.de einsehen: ELSTER - ELStAM (Arbeitgeber)