Guten Tag,
da Datev für die Rückmeldung derzeit ohne Zuzahlung mittlerweile 13-14 Tage braucht, frage ich mal auch hier in der Runde nach:
Bei einem MA, der in 11/24 eine Weihnachtsprämie bekommen hat, wurde bis inkl Abrechnung 02/25 noch keine Jahresmeldung mit Grund 54 erstellt. Woran liegt das? Wann wird die endlich erstellt? Die DRV fragt auch zum 3 mal nach, wann wir sie übermitteln wollen.
Mache ich da etwas falsch? Von Lohnarten her nicht anders als die Jahre davor. Letztes Jahr wurde mit der 02 Abrechnung erstellt. Aber diesmal nicht.
Vielen Dank im Voraus.
Du meinst die Jahresmeldung mit Meldegrund 50?
54 ist doch für eine Einmalzahlung unter bestimmten Bedingungen, die laut deiner Beschreibung aber nicht zutreffen.
9.2 Grund der Abgabe 54 - Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt
Das ist die Meldung „einmalig gezahltes Entgelt“
War der Mitarbeiter im November in der Unterbrechung ? Oder warum soll die Meldung erstellt werden.
und was hat die Dt.Rentenversicherung damit zu tun?Seit wann fragen die da nach ?
Hallo,
Hat denn der Mitarbeiter ausser der Weihnachtsprämie im November sonst keine laufenden Bezüge erhalten?
Wenn er ganz normal laufende Bezüge hat und der Einmalbezug regulär im laufenden Kalenderjahr abgerechnet wird, dann wird die Meldung 54 nicht erstellt. Wie von Ihnen beschrieben, haben Sie in 2024 einen Einmalbezug im Februar abgerechnet. Wird ein Einmalbezug während der ersten 3 Monate des neuen Kalenderjahres abgerechnet, so prüft Datev automatisch, ob die Märzklausel anzuwenden ist. In diesem Falle wird der Einmalbezug dem Vorjahr zugeordnet und das Programm erstellt automatisch die Meldung 54.
Hallo,
ich habe soeben mit der Sachbearbeiterin bei der DRV telefoniert. Sie meint, das einmalgezahltes Weihnachtsgeld nicht in der Jahresmeldung enthalten werden darf, da in der Jahresmeldung nur laufende Bezüge zu bescheinigen sind. Ich habe ihr gesagt, ich habe nur die Jahresmeldung und das Lohnkonto, sonst nichts. Sie muss es jetzt mit dem Vorgesetzten klären.
@ZinaR schrieb:Sie meint, das einmalgezahltes Weihnachtsgeld nicht in der Jahresmeldung enthalten werden darf, da in der Jahresmeldung nur laufende Bezüge zu bescheinigen sind.
Das klingt nach Fortbildungsbedarf bei der DRV. 🙄
Dann hoffen wir mal, dass der Vorgesetze der Dame der DRV ein bisschen mehr weiß 😉