@Valeri schrieb: Die Kinderanzahl ist mit „0“ angegeben Hier werden nur die Kinder angegeben, die unter 25 Jahren sind. Dies ist also korrekt. @Valeri schrieb: es fehlt auch die Zeile „Elterneigenschaft“, Dies könnte daran liegen, dass das Kind im Jahre 2011 ggf. bereits älter als 18 Jahre war, also zu dem Zeitpunkt steuerlich schon nicht mehr als Kind berücksichtigt wurde. Diese Kinder werden nicht im DaBV-Verfahren gemeldet. Für diese Elterneigenschaft muss nach wie vor ein Nachweis in Form der Geburtsurkunde vorliegen. Wenn dies der Fall, besteht für Sie letztlich kein Handlungsbedarf, da die Elterneigenschaft nachgewiesen ist. Hier bleibt es (dauerhaft) bei einer Abweichung zu den elektronischen Daten.
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