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Minijobber Krank und Privatversichert

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letzte Antwort am 06.11.2025 12:11:23 von Valeri
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Valeri
Beginner
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Hallo zusammen,

 

Situation:

 

Ein Mitarbeiter ist Minijobber, erhält monatlich ein festes Gehalt (unter Entlohnung erfasst), ist zusätzlich Rentner und privat versichert (bei der SV – Knappschaft ist alles korrekt hinterlegt).
Der Arbeitgeber zahlt U1 und U2. BGRS: 0500

 

Der Mitarbeiter hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. Ich habe die Zeiten wie gewohnt unter Fehlzeiten mit dem Grund „Entgeltfortzahlung bei AU“ erfasst.
Bei der Probeabrechnung erscheinen jedoch folgende Fehlermeldungen:

  1. Meldezeitraum (Krankheitszeit) AAG: Das Entgelt ist nicht vorhanden oder fehlerhaft. Die Eingabe ist für die DÜ und somit für die Übermittlung des Erstattungsbetrages nach dem AAG-Verfahren zwingend erforderlich. Bitte korrigieren.
  2. Meldezeitraum (gleiche Krankheitszeiten): Das fortgezahlte Bruttoentgelt konnte nicht ermittelt werden.
  3. Der Erstattungsbetrag konnte nicht ermittelt werden.
  4. Für den oben genannten Zeitraum liegen keine erstattungsfähigen Bezüge vor.

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Valeri_1-1762352133000.png

 

 

Frage:
Kann der Arbeitgeber in diesem Fall überhaupt eine Erstattung nach AAG bekommen?
Was habe ich eventuell falsch gemacht?
Hat jemand eine Idee?

 

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

 

 

 

Thema zum Bereich Personalwirtschaft verschoben durch @Antje_Naumann

pogo
Experte
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Ist die Lohnart mindestens ab September als erstattungsfähig geschlüsselt?

 

Ist der Arbeitnehmer als Gehaltsempfänger geschlüsselt?

Valeri
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
192 Mal angesehen

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Vielen Dank für die gute Idee. Daran habe ich nicht gedacht, weil ich diesen Mandanten von meiner Kollegin übernommen habe und sicher war, dass die Lohnart korrekt geschlüsselt ist. Aber das war nicht der Fall. Obwohl der Mitarbeiter einen festen Bezug hat, war die Lohnart 70 so geschlüsselt (wie als Stundenlohn).

Ich habe einfach eine neue Lohnart mit einem ganz normalen festen Bezug erstellt, und jetzt hat es funktioniert – auch bei der Probeabrechnung. Schauen wir am Ende des Monats, ob die Erstattung nach AAG erfolgt.

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letzte Antwort am 06.11.2025 12:11:23 von Valeri
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