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ESt mit Meine Steuern: Steuererklärung kann nicht übermittelt werden, weil...

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letzte Antwort am 13.06.2025 08:59:48 von mic
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mic
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@Datev, das ist doch nur ein verspäteter Aprilscherz, oder???

 

Warum wird den nicht mindestens das/die Ferlder benannten? Soll ich jetzt in diesem Fall 14 Anlagen absuchen?

mic
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Das Problem liegt an RABE. Anscheinend dürfen bei RABE nicht mehr wie 20 Belege einem Feld zugeordnet werden.

 

Sind mehr wie 20 Belege einem Feld zugeordnen bricht die Elsterprüfung mit dem obigen Fehler ab. Eine Warnung oder Ähnliches gibt es vorher nicht.

 

@DATEV woher stammt diese Einschränkung?

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DATEV-Mitarbeiter
Aydan_Atilgan
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @mic

durch eine Einschränkung von der Finanzverwaltung können pro Eingabefeld maximal 20 Belege referenziert werden.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument ESt: Einem Feld wurden mehr als 20 Belege zugeordnet - DATEV Hilfe-Center.


Mit freundlichen Grüßen

 

Aydan Atilgan

DATEV eG

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cwes
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@Aydan_Atilgan  schrieb:

Hallo @mic

durch eine Einschränkung von der Finanzverwaltung können pro Eingabefeld maximal 20 Belege referenziert werden.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument ESt: Einem Feld wurden mehr als 20 Belege zugeordnet - DATEV Hilfe-Center.


Mit freundlichen Grüßen

 

Aydan Atilgan

DATEV eG


Für wen haben Sie das Programm entwickelt? Für Ihre Mitglieder oder für die Finanzverwaltung?

mic
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Hallo @Aydan_Atilgan vielen Dank für die Wortmeldung.

 

Als DATEV sollten Sie überlegen auf die Finanzverwaltung einzuwirken, diese Einschränkungen aufzuheben. Ebenso wie die Belegbeschränkungen bei der Belegnachreichung.

 

Diese Einschränkungen laufen dem Willen der Digitalisierung zuwider. Es gibt ausreichen viele Fälle, in denen solche Einschränkungen das System unbrauchbar werden lassen. In meinem letzten Fall hatte der Mandant eine Krebserkrankung und war mit der schulmedizinischen Behandlung durch, mit der Folge das sehr viele Belege im Beriech der agB angefallen sind. Soll nun für jeden Belege eine eigene Einzelerfassung angelegt werden, oder alle summiert in einem Feld erfasst werden?

 

Die von Ihnen zitierte Hilfeseite wurde vermutlich schnell hingeklatscht, da dort zuletzt aktualisiert 30.05.2025 steht. Der Hinweis unter 3. Abhilfe ist daneben. Es sollte keine Trennung des Belegs mit dem Erfassungsfeld erfolgen, sondern lediglich die beim Belege RABE auf NEIN gestellt werden. Das reicht. Leider schon mehrfach getestet. 

Der Vorschlag zur Abhilfe zeigt sehr deutlich auf, wie weit die DATEV mittlerweile von der Vorstellung wie die Programme genutzt werden entfernt ist. Es zeigt die steigende Entfremdung der DATEV zu ihren Genossen.

 

Dazu würde eine Trennung von Belegen das System von Meine Steuern unterlaufen. Entweder ich erstelle die Steuererklärungen unter Zuhilfenahme von Meine Steuern, dann muss aber in JEDEM FALL der Belege verknüpft bleiben und wenn Probleme irgendeiner Art entstehen müssen diese Probleme anderweitig gelöst werden. Aber nicht durch das Trennen der Belege vom Erfassungsfeld.

 

Ansonsten leistet die DATEV bei Meine Steuern gute Arbeit. Meine Steuern hat das Erstellen von Einkommensteuererklärungen bei ums in Büro revolutioniert. Beheben Sie bitte die Mankos mit RABE und Belegnachreichung und öffnen Meine Steuern für sämtliche Steuerprogramme der DATEV. BITTE BITTE BITTE

 

 

 

EDIT: Auch wenn die Finanzverwaltung behindernde Vorgaben bei RABE und NACHTIGAL macht, so sollte DATEV doch bitte Mittel und Weg programmieren, um diese einschränkenden Vorgaben zu umgehen. Z.B. kann bei RABE die Beleggrenze von 20 durch ein automatisches oder manuelles zusammenfassen der Belege umgangen werden.

 

Ebenso können bei der Belegnachreichung automatische Verkleinerungen und auch das o.g. Zusammenfassen helfen die Einschränkungen zu umgehen. Wenn schon zwangsweise solche Grenzen gesteckt werden, sollte im Sinne eines effizienten Abarbeitens diese umgangen werden können.

 

m_brunzendorf
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@cwes  schrieb:

Für wen haben Sie das Programm entwickelt? Für Ihre Mitglieder oder für die Finanzverwaltung?


Ich bitte um Entschuldigung, aber diese Frage ist doch überflüssig, oder?

 

Wenn die Finanzverwaltung die Einschränkung vorgibt, was soll DATEV da anders programmieren? Oder verstehe ich die Frage falsch?

 

 

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
mapex
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ja suuuuuper.

 

Beispiel VuV Instandhaltung: nahezu bei jedem zweiten Mandanten mehr als 20 Belege und gerade DIE will doch das FA eigentlich immer sehen.

 

ad absurdum geführt das Programm.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
theo
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@m_brunzendorf  Ein Programmierer kann in dem Fall die Dateien automatisch zusammenfassen. Oder zu lange Dateinamen kürzen. Oder Dateien automatisch komprimieren. Oder oder oder. Das, was Programmierer halt so machen. 

 

 

in dubio pro theo
m_brunzendorf
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@theo Ach soooo.... Sie meinen "mitdenken"? Also das, was die DATEV-Programmierer ja sowieso die ganze Zeit schon machen...?

 

Ich stelle mir dann eher die Frage: wie geht das durch die "Endkontrolle"? Programmfunktionen werden ja bestimmt auch bei der DATEV durch Piloten getestet? 

 

In diesen Fällen würde ich nicht an den Programmierer gehen, sondern an die Piloten.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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theo
Meister
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@m_brunzendorf Beschränkungen der Finanzverwaltung gibt es seit Beginn meiner Ausbildung vor 20 Jahren. Damals sowie heute konnte man das programmtechnisch relativ leicht umgehen. Das sollte mittlerweile auch in Nürnberg angekommen sein. 

in dubio pro theo
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m_brunzendorf
Meister
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Ich widerspreche Ihnen ja auch gar nicht. Ich weiß selbst noch, wie es vor 30 Jahren war.

 

Nichtsdestotrotz frage ich mich aber: haben fast alle Piloten diese Beschränkung nicht gesehen oder überschritten? 

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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mapex
Fachmann
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ich persönlich sehe hier schon auch die verantwortung und das versäumnis eher bei der finanzverwaltung. wir haben doch alle in den letzten jahren zur genüge erlebt, wie die zwar alles möglich haben möchten, aber technisch bei der nachreichung von belegen, der digitalen einreichung von belegen und so weiter nicht wirklich auf dem high level sind.

 

die dateien dürfen nicht größer sein als ... / es dürfen nicht mehr als 20 belege sein etc.

 

meiner meinung nach hängt das daran, dass die finanzverwaltung eine riesige infrastruktur bereitstellen müsste um solche datenmassen zu horten und zu verwalten und DAS... zumindest ist meine meinung... hatte dort mal wieder keiner auf dem schirm, dass es dann doch so schnell geht, dass die leute das digitale medium so schnell und umfassend nutzen.

 

die freie wirtschaft ist eben viel handlungsschneller als der staat

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KOB
deusex
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@mapex  schrieb:

 

ad absurdum geführt das Programm.


Vor zwei Jahren hatte ich exakt dies zur Arbeit in Einkommensteuer mit der Belegverknüpfung via Meine Steuern ausgesagt und meinen Unmut über dieses unselige "feature" abgelassen.

 

Die Bearbeitung einer Einkommensteuer, gerade mit V+V-Einkünften, dauert in der Tat ein Mehrfaches gegenüber der Bearbeitung ohne diese Belegeverknüpfung.

 

Das Ganze auch nur für den Bestand für ein Jahr und zumeist werden doch (bei uns zumindest) seltenst Belege angefordert; insbesondere wenn eine plausible Aufstellung (wenn sinnvoll) vorliegt.

 

Dieses Arbeiten und auch im Hinblick auf RABE habe ich nach kürzester Probephase aufgegeben, weil es m.E. kaum Überflüssigeres für einen schnellen workflow gibt.

 

Thema Erhaltungsaufwand: Im ESt-Programm können lediglich 99 Einzelpositionen aufgeführt werden, wenn man sich dann soweit überhaupt selbstgeißeln möchte.

Hat man mehr, stößt man auch da auf seine Grenzen und muss zurück zur guten, alten, übersichtlichen Tabelle mit Erläuterungen . . .

 

Ich stelle die Posten bspw bei Erhaltungsaufwand oder laufende Unterhaltskosten nach wie vor in einer individuellen Excel-Tabelle auf, die relativ schnell gefüttert werden kann und belasse diese Belege (einzeln) in Meine Steuern. Der Gesamtbetrag geht bspw. in das Feld "Erhaltungsaufwand lt. Aufstellung".

Das Finanzamt erhält diese Aufstellung nach Freizeichnung als sonstige Nachricht mit Einreichung der Steuererklärungsdaten zeitgleich übermittelt und fordert, wenn überhaupt, gezielt Belege aus dieser Aufstellung an; das Feedback des Finanzamtes ist klar: Wenn plausible Aufstellungen vorliegen, wird auf eine Einzelbeleganforderung aus Gründen der Verwaltungsökonomie verzichtet.

Die Steuerkanzleien gehen dennoch dazu über, dieses "scheinschicke" Feature zu nutzen und der Kanzleinhaber fragt sich, warum die Bearbeitung 30% länger dauerte, als im Vorjahr . . . Die Rechnung ist endlich und erklären Sie das mal dem Mandanten. Absurd.

 

Die Belege bleiben und lassen sich schnell in Meine Steuern finden und via SoNa am gleichen Tag ans Finanzamt übermitteln; hier nehme wir maximal Änderungen der Belegbezeichnung als Service für den Mandanten (und uns) vor.

 

Nicht vergessen: Diesen ganzen Belegverknüpfungswahn macht man lediglich für ein Jahr und man muss ja schon in Tränen ausbrechen, wenn nichts angefordert wird.  

 

RABE ist indes eine Option und keine Pflichtübung, denn nach wie vor gilt die "Belegvorhaltepflicht" und nicht eine "Belegvorlagepflicht".

 

Gerade in Zeiten, in denen die Bürokratisierung eingedämmt werden soll, muss dies doch auch die Steuerkanzleien erreichen.

 

"Absurd" trifft es recht gut und ich kann zwar nachvollziehen, dass die DATEV das im Hinblick auf RABE anbieten muss, ob es sinnvoll ist oder nicht.

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mic
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@Aydan_Atilgan  mögen Sie sich bitte hier äußern!

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xyzmic
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@mic blöde Frage:

 

Wozu 20 Belege oder mehr für 1 Eingabefeld benutzen?

 

Gibt es dazu evtl. ein kurzes Beispiel, damit das Kernproblem dahinter besser verstanden werden kann? 

(unabhängig von der Einschränkung der Steuerverwaltung)

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cwes
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@xyzmic  schrieb:

@mic blöde Frage:

 

Wozu 20 Belege oder mehr für 1 Eingabefeld benutzen?

 

Gibt es dazu evtl. ein kurzes Beispiel, damit das Kernproblem dahinter besser verstanden werden kann? 

(unabhängig von der Einschränkung der Steuerverwaltung)


Gegenfrage: warum auf 20 beschränken? Warum nicht 21? oder 50? oder 100? oder 1000?

 

Beispiel: 21 Baumarktbelege für Instandhaltung eines VuV-Objektes in Eigenleistung. Klar gibt es Würgarounds, aber was soll die Beschränkung?

xyzmic
Erfahrener
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Die Belege z.B. Obi/Baumarkt usw. fügen wir zusammen in 1 Datei und benutzen in der Bearbeitung den Belegrechner in MeineSteuern (sehr zu empfehlen).

 

Übrigens den Hinweis hier grundsätzlich nicht unterschätzen:

 

RABE in Digitale Belege Steuern und Einkommensteuer - DATEV Hilfe-Center

 

 

 

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mic
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Wozu 20 Belege oder mehr für 1 Eingabefeld benutzen?

Da gibt es viele Möglichkeiten.

 

- Krankheitskosten bei den agB, dort haben wir regelmäßig mehr wie 20 Belege. Kommt häufig bei älteren Menschen (Rente und geringe zumutbare Belastung)

- Instandhaltungen in der Anlage V

- Werbungskosten in der Anlage N (zB Porto-Belege, etc.)

 

Die Einschränkung ist einfach nur unnütz und hinderlich. Sowol auf Seiten der Berater wie auch beim Finanzamt.

mic
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Die Belege z.B. Obi/Baumarkt usw. fügen wir zusammen in 1 Datei und benutzen in der Bearbeitung den Belegrechner in MeineSteuern (sehr zu empfehlen).

Wir haben unsere Mandanten soweit erzögen, dass ein Beleg in eine Datei gehört. So soll es in DUO, Meine Steuern, Kommunikation, etc, sein.

 

Die OCR-Erfassung ist bei vielen Belegen in einer Datei auch nicht mehr zu gebrauchten. Außerdem verwenden wir den Belegerechnung zum Aufteilen eines Beleges. Da immer nur ein Belegerecher pro Datei genutzt werden kann, steht man sich da auch wieder im Weg.

 

Wenn die Belege zusammengefasst werden solllten, dann erst durch die DATEV im Rahmen der Belegnachreichung oder RABE.

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letzte Antwort am 13.06.2025 08:59:48 von mic
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