@Steuerberater_DO schrieb: Dann geben Sie doch einfach Ihrem Solution Partner oder einem Mitarbeiter Rechte in der Rechteverwaltung. Dann machen die das für Sie. Das ist auch überhaupt kein Problem. Denn, falls ein Beauftragter versehentlich (tm) einem Mandanten Zugriff auf fremde Daten gibt (was in der RVO nur zu leicht passieren kann), ist in der RVO schließlich exakt dokumentiert, wer wann welche Rechte vergeben hat - oh, wait... Da haben wir wohl schon wieder ein halbgares Softwareprodukt, dass nicht in die Liste der tollen Lösungen, die @Steuerberater_DO im Kopf hat, aber nicht aufschreiben kann/will, gehört.
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