Der normal Sterbliche würde sich die Verteilung des Umsatzes/Einkommens im Vorjahr ansehen, die Höhe der gleichen Basis in den ersten drei Quartalen und verglicht diese mit dem aktuellen Jahr.
Das machen wir auch, wir verwenden bei der Gewinnprognose die Vorjahreswerte. Ich meinte jedoch die bereits festgesetzten VZ und versuche es anhand der Grafik aus der Anwendung DATEV Steuervorauszahlungen zu verdeutlichen. Aus NRW kriegen wir für das 4. Quartal keinen Wert. Wenn wir mit "keinem Wert", also "0 EUR" rechnen würden, käme eine Nachzahlung von 45.313 heraus:
Tatsächlich wurde die VZ ja sehr wahrscheinlich auf 22.570 festgesetzt. Die korrekte Nachzahlung wäre also nur 34.113:
Wir fragen deshalb in Servicegesprächen oder hier in der community, ob wir bei den noch offenen Quartalen die gleiche Höhe unterstellen sollen. Nachteil: wir haben eine Lösung für Standardfälle, aber wenn ausnahmsweise mal wirklich 0 EUR festgesetzt wurde, ist unsere Unterstellung falsch. Deshalb wäre evtl. eine manuelle Änderbarkeit die bessere Lösung. Was würden Sie bevorzugen?
Kann ein PDF jetzt schon ausgeben werden?
Leider eben noch nicht -> pdf, speichern, exportieren etc. wird dann bei der Implementierung berücksichtigt werden
Sehr gerne. Ich meinte zwar Herbst 2026😊, weil ich davon ausgehe, dass Sie dann die meisten Überprüfungen vornehmen. Die wichtigsten Features haben wir (hoffentlich) schon vorher auf den Markt gebracht ...
Diesen Beitrag finde ich sehr passend formuliert, ehrlich und faktenbasiert. Es lässt sich sicher auf viele Bereiche übertragen. Man kann es kaum anders ausdrücken.
Was macht die Datev: "Es tut uns leid, dass sie nicht so zufrieden sind...."
Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Datev in Nürnberg hat sich leider entkoppelt und versteht nicht, worum es den Steuerberater/innen geht. Auf Grund der Ausbildung können wir uns schon in Programme reindenken und brauchen keine bunten Bildchen und eine (!) Auswahlmöglichkeit.
Die Entwicklung geht schief..... aber die Datev nimmt es nicht ernst. Was soll man denn noch schreiben?
Liebe Datev, macht doch mal einen Perspektivwechsel und formuliert eine Kritik...... Was können wir noch tun???????
Moin,
in jedem Fall ist es für mich als Steuerberaterin die bessere Lösung, wenn ich manuell dort eingreifen kann. Denn wir Steuerberater wissen was wir tun.
Im übrigen passen Ihre Grafiken nicht zu Ihren Ausführungen.
Zudem sollte ein Programm doch wohl die Anpassung der zukünftigen Vorauszahlungen berechnen können, wenn es die bisher gezahlten Vorauszahlungen geliefert bekommt. Ich verstehe da Ihr Problem bei DATEV nicht.
Berechnung:
Prognostizierte Gesamtsteuer ./. bisher gezahlte Vorauszahlungen = Restbetrag
Verteilung des Restbetrags auf die ausstehenden Quartale
Welche Vorauszahlungen bisher festgesetzt sind, ist dafür doch unerheblich bzw. nur für die Entscheidung relevant, ob überhaupt ein Anpassungsantrag gestellt werden soll. Das muss das Programm ja nicht entscheiden.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Hallo Frau @Jutta_Bürgermeister ,
Sie schreiben:
Dass die Vorjahreswerte angepasst werden müssen, hatte schon @kristin geschrieben:
Auch @jjunker rechnet mit Dreisatz:
Dieser Schritt fehlt bei der Datev... (hatte nicht zuletzt jemand moniert, dass Dreisatz heute nicht mehr in ist? 😉 )
Sehr geehrte Frau @Jutta_Bürgermeister ,
haben Sie schon eine Rückmeldung von der Finanzverwaltung Nordrhein – Westfalen hinsichtlich der nicht vollständigen Sollstellungen erhalten?
Falls nein, wäre es schön, wenn Sie kurzfristig die Möglichkeit schaffen würden, die Vorauszahlungen manuell anpassen zu können.
Viele Grüße
Rasmus Lüke
Sehr geehrter Herr Lüke @rlueke,
ja, aber die Antwort hat uns leider nicht geholfen. Wir fragen mit einem weiteren Beispiel nochmal an.
Viele Grüße,
Jutta Bürgermeister
Hallo @Jutta_Bürgermeister ,
das war zu erwarten.
Und Wie sieht es mit Plan B aus, dass wir die Vorauszahlungen selber anpassen? dDas würde ich mir schon zutrauen 🙂
Das scheint mir persönlich wesentlich kurzfristiger umzusetzen zu sein, als auf die Finanzverwaltung NRW zu warten.
Viele Grüße
Rasmus Lüke
Guten Morgen Herr Lüke @rlueke,
wenn wir Plan B umsetzen würden, ginge das auf die Schnelle nur ohne Abgleichdialog. Bei Befragungen und Veranstaltungen vor der Pilotierung war die übereinstimmende Meinung, dass eine manuelle Erfassung überhaupt nicht in Frage kommt (Zeitaufwand, Fehlergefahr).
Unser Ziel ist weiterhin eine automatisierte Anwendung. Wir werden deshalb „Plan C“ umsetzen: beim Steuerkontoimport prüfen wir die Quartale auf Vollständigkeit und ergänzen fehlende Soll-Stellungen auf Basis der letzten vorhandenen Zahlung/Soll-Stellung. Vorteil: das bietet für die meisten Fälle dieselbe Automatisierung wie in den anderen Bundesländern. Risiko: die Ergänzung ist falsch und es gibt keine Korrekturmöglichkeit (wir weisen in der Anwendung aber darauf hin, dass wir ergänzt haben). Da wir das mit überschaubarem Aufwand umsetzen können, würden wir damit starten und die Reaktionen beobachten.
Hallo Frau Bürgermeister,
ich möchte da unbedingt manuell eingreifen können (siehe obige Hinweise)
Ich trau mir das zu 😉 wirklich
Ich hab da echt keinen Bock, die falschen Zahlen zu sehen, und nichts ändern zu können.
@Jutta_Bürgermeister schrieb:Guten Morgen Herr Lüke @rlueke,
wenn wir Plan B umsetzen würden, ginge das auf die Schnelle nur ohne Abgleichdialog. Bei Befragungen und Veranstaltungen vor der Pilotierung war die übereinstimmende Meinung, dass eine manuelle Erfassung überhaupt nicht in Frage kommt (Zeitaufwand, Fehlergefahr).
Hallo Frau @Jutta_Bürgermeister , warum "auf die Schnelle"? Es geht um eine professionelle Software, für die wir GenossInnen uns zusammengeschlossen haben, um sehr gute Software für unseren Berufsstand von Ihnen (gemeint ist die Datev) entwickeln zu lassen. Die Entwicklungskapazitäten sind offensichtlich vorhanden (es werden alle möglichen Dinge nebenher gemacht, wie eine Interessentenverwaltung, Klartax, Ideas rein-und raus), Ihr Chef hat Zeit für peinliche Videos und ist der Meinung, dass im Jahr 2025 alle Ziele verwirklicht worden sind ... warum dann nicht ein "Profiprogramm Vorauszahlungen" entwickeln und freigeben? Schätzfehler sind übrigens problematisch, da ein falscher - niedriger VZ Anpassungsantrag - auch zu einer Steuerverkürzung beitragen kann (FA setzt 100 TE fest, der Einspruch dagegen mit Ermittlung mit dem "Datev Schätzeisen" kommt auf TE 20, die das FA daraufhin auch festsetzt. Leider war das grob falsch geschätzt 😞
Vielen Dank für Ihren Einsatz an der "Front" und ein frohes Weihnachtsfest
@jjunker schrieb:Ihr Chef hat Zeit für peinliche Videos und ist der Meinung
@StB_in Bitte den Link.
"Mann radelt energisch vor beeindruckenden Kulissen und erzählt danach"
Autsch. @Jutta_Bürgermeister Können Sie in Erfahrung bringen was die Kosten für dieses Video waren? --> Wahrscheinlich hätte die Kohle gereicht die Fehler in dieser Anwendung sofort zu beheben.
Ich befürchte, dass die DATEV auch hier falsch abgebogen ist und ein "**bleep**ensicheres" Programm entwickeln will. Ich befürchte auch, dass die DATEV gar nicht mehr weiß wer ihre Kunden sind, Steuerfachleute, die eine Ausbildung haben, die sich fortgebildet haben und denen man schon eine ganze Menge zutrauen kann. Das was die DATEV ausgemacht hat, maximale Anpassbarkeit der Anwendungen, auch mal "Umwege" gehen um zum Ergebnis zu kommen, programmiert man aus allem raus. So wie hier, manuelle Anpassung von Werten?
Wieso; die Finanzverwaltung liefert doch und du bist nur ein "dummer Genosse", wir lassen das Feld mal lieber so wie vom FA geliefert, besser als wenn der Genosse da irgendeineen Unsinn macht!
@cwes schrieb:
@jjunker schrieb:Ihr Chef hat Zeit für peinliche Videos und ist der Meinung
@StB_in Bitte den Link.
"Mann radelt energisch vor beeindruckenden Kulissen und fantasiert danach"
Immerhin hat das Video der Zukunft (Stand 17.12.) 15 👍 aber kein 👎.
@martin65 schrieb:Immerhin hat das Video der Zukunft (Stand 17.12.) 15 👍 aber kein 👎.
Jetzt sind es sogar 16.
@martin65 schrieb:"Mann radelt energisch vor beeindruckenden Kulissen und fantasiert danach"
Immerhin hat das Video der Zukunft (Stand 17.12.) 15 👍 aber kein 👎.
YouTube hat die öffentliche Anzeige der Dislikes (Daumen runter) bereits Ende 2021 abgeschaltet.
@durchschnittsbenutzer Ich dachte nur mein Dislike wäre vielleicht nicht angezeigt werden. Danke für die Info.
Wenn jemand vom Vorstand für sonen Schmarn Zeit hat wundert es mich nicht, dass in den Programmen nichts funktioniert.
Witzig ist ja, dass sich dieses Haus mit einem Software Unternehmen zusammenschließt dessen Kernanwendungen noch aus den späten 80er frühen 90er Jahren des Letzten Jahrtausend stammen. Die haben echt einen guten Sinn für Humor.
Sehr geehrter Herr Lüke @rlueke ,
wir haben eine Rückmeldung von der Finanzverwaltung NRW auf unser zweites Beispiel erhalten:
"Wiederkehrende Vorauszahlungen werden erst etwa einen Monat (bei der ESt und KSt) vor dem jeweiligen Fälligkeitstag zum Soll gestellt."
Viele Grüße,
Jutta Bürgermeister
"Wiederkehrende Vorauszahlungen werden erst etwa einen Monat (bei der ESt und KSt) vor dem jeweiligen Fälligkeitstag zum Soll gestellt."
"Sehr geehrte Flachzangen in der Finanzverwaltung NRW wie soll eine fundierte unternehmerische Planung der Liquidität bei dieser mangelhaften Informationslage erfolgen?"
Und jetzt ohne Flax, --> Wenn die VZ-Bescheide ergehen müsste doch auch die Sollstellung erfolgen oder? Gesamtheitliches Auftreten der Verwaltung oder wie sich der Käse noch schimpft. Kann ja nicht sein, dass die linke Hand der FV-NRW Bescheide verschickt und die rechte Hand andere Infos digital rausgibt.
17.12.2025
18:17
zuletzt bearbeitet am
18.12.2025
15:08
von
Dirk_Jendritzki
Jetzt habe ich mir doch tatsächlich die knapp 4 Minuten Zeit genommen und das Video angesehen.
xxxxxx
Die Aussage die DAtev hat alle ihre gesteckten Ziele erreicht. OMG das kann man ja nur dann erreichen wenn die Ziele so niedrig gesteckt waren das ich mir das nicht vorstellen kann oder es ist halt Werbesprech ich kann da nur
Kopfschütteln 🙈.
Unzulässiger Inhalt durch @Dirk_Jendritzki ge-xt.
@bodensee schrieb:Die Aussage die DAtev hat alle ihre gesteckten Ziele erreicht
Naja, alle für 2025 gesteckten Ziele. Die für 2024 und früher gesteckten und bisher unerreichten Ziele zählen halt nicht. Dann ist es nicht gelogen, man muss nur schambefreit sein.
Ich kann dem System schon was abgewinnen; wieso sollte eine Soll Stellung evtl. zukünftig anfallender Vorauszahlungen erfolgen? Eigentlich ist das eine Systemkrücke; oder schreiben Sie auch schon alle Buchhaltungsrechnungen ins Soll für das laufende Jahr? Andere Frage, wo würde man mit den Soll Stellungen aufhören und warum genau da?
Die FV als Schuldigen auszumachen halte ich oft für richtig, hier aber für falsch. Wobei ich bei neuer Software Leid erprobt bin und auch die DATEV nicht als "Schuldigen" hinstellen möchte. Zeigt aber einmal mehr, dass eine Mischerfassung zwingend notwendig ist.
Selbst das hat man nicht. Man hat im Laufe des Jahres nahezu alle Ziele wieder zurückgesteckt! Bspw. wann sollte DATEV Personal zwingend werden? Wie oft hat man es verschoben?
Die Sollstellen der Zukunft stehen als "künftig fällig" in der Übersicht des Steuerkontos . Die kann man ja abgreifen. Wenn nun NRW eine andere Suppe kocht, ist das schon nur so mittel für die Datev.
Genau deshalb wäre es sinnvoll, manuell eingreifen zu können... einfacher effektiver würgaround
Q4, oder was auch immer, händisch rein, und gut ist....
Tapfer bleiben und eine schöne Weihnachtszeit und so.....
Moin,
ich glaube eher, dass es bei den erreichten Zielen um die Ziele monetäre Art geht (Umsatz, Gewinn, etc.). Und die hat die DATEV bestimmt erreicht. Wir sind ja bei aller Meckerei alle noch da und zahlen unsere am Anfang des Jahres festgesetzten erhöhten monatlichen "Gebühren".
Aber eigentlich sollten wir das Thema in einem anderen Thread besprechen (z. B. hier: Arbeiten mit DATEV: Ein Leidensbericht (typischer ... – Seite 120 - DATEV-Community - 180379).
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit