Der normal Sterbliche würde sich die Verteilung des Umsatzes/Einkommens im Vorjahr ansehen, die Höhe der gleichen Basis in den ersten drei Quartalen und verglicht diese mit dem aktuellen Jahr.
Das machen wir auch, wir verwenden bei der Gewinnprognose die Vorjahreswerte. Ich meinte jedoch die bereits festgesetzten VZ und versuche es anhand der Grafik aus der Anwendung DATEV Steuervorauszahlungen zu verdeutlichen. Aus NRW kriegen wir für das 4. Quartal keinen Wert. Wenn wir mit "keinem Wert", also "0 EUR" rechnen würden, käme eine Nachzahlung von 45.313 heraus:
Tatsächlich wurde die VZ ja sehr wahrscheinlich auf 22.570 festgesetzt. Die korrekte Nachzahlung wäre also nur 34.113:
Wir fragen deshalb in Servicegesprächen oder hier in der community, ob wir bei den noch offenen Quartalen die gleiche Höhe unterstellen sollen. Nachteil: wir haben eine Lösung für Standardfälle, aber wenn ausnahmsweise mal wirklich 0 EUR festgesetzt wurde, ist unsere Unterstellung falsch. Deshalb wäre evtl. eine manuelle Änderbarkeit die bessere Lösung. Was würden Sie bevorzugen?
Kann ein PDF jetzt schon ausgeben werden?
Leider eben noch nicht -> pdf, speichern, exportieren etc. wird dann bei der Implementierung berücksichtigt werden
Sehr gerne. Ich meinte zwar Herbst 2026😊, weil ich davon ausgehe, dass Sie dann die meisten Überprüfungen vornehmen. Die wichtigsten Features haben wir (hoffentlich) schon vorher auf den Markt gebracht ...
Diesen Beitrag finde ich sehr passend formuliert, ehrlich und faktenbasiert. Es lässt sich sicher auf viele Bereiche übertragen. Man kann es kaum anders ausdrücken.
Was macht die Datev: "Es tut uns leid, dass sie nicht so zufrieden sind...."
Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Datev in Nürnberg hat sich leider entkoppelt und versteht nicht, worum es den Steuerberater/innen geht. Auf Grund der Ausbildung können wir uns schon in Programme reindenken und brauchen keine bunten Bildchen und eine (!) Auswahlmöglichkeit.
Die Entwicklung geht schief..... aber die Datev nimmt es nicht ernst. Was soll man denn noch schreiben?
Liebe Datev, macht doch mal einen Perspektivwechsel und formuliert eine Kritik...... Was können wir noch tun???????
Moin,
in jedem Fall ist es für mich als Steuerberaterin die bessere Lösung, wenn ich manuell dort eingreifen kann. Denn wir Steuerberater wissen was wir tun.
Im übrigen passen Ihre Grafiken nicht zu Ihren Ausführungen.
Zudem sollte ein Programm doch wohl die Anpassung der zukünftigen Vorauszahlungen berechnen können, wenn es die bisher gezahlten Vorauszahlungen geliefert bekommt. Ich verstehe da Ihr Problem bei DATEV nicht.
Berechnung:
Prognostizierte Gesamtsteuer ./. bisher gezahlte Vorauszahlungen = Restbetrag
Verteilung des Restbetrags auf die ausstehenden Quartale
Welche Vorauszahlungen bisher festgesetzt sind, ist dafür doch unerheblich bzw. nur für die Entscheidung relevant, ob überhaupt ein Anpassungsantrag gestellt werden soll. Das muss das Programm ja nicht entscheiden.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Hallo Frau @Jutta_Bürgermeister ,
Sie schreiben:
Dass die Vorjahreswerte angepasst werden müssen, hatte schon @kristin geschrieben:
Auch @jjunker rechnet mit Dreisatz:
Dieser Schritt fehlt bei der Datev... (hatte nicht zuletzt jemand moniert, dass Dreisatz heute nicht mehr in ist? 😉 )