Liebe Community Vielleicht können Sie mir helfen: ich habe eine GmbH & Co KG mit zwei angestellten Mitunternehmern, einer 49% einer 51%. Es gibt monatliche Vergütungen an die Mitunternehmer/Teilhafter aus dem Angestelltenverhältnis. Mir ist nicht klar, wie ich die Vergütungen unterjährig am besten buche. Zurzeit buche ich die Zahlung (Bank) auf 4128 und die Sozialversicherungsabgaben des Minderheitengesellschafters auf 4137. Ist das korrekt so? Oder bucht man Bank an Tätigkeitsvergütung unterjährig? Das hätte den Vorteil, dass man gleich die Gesellschafter zuordnen kann, was bei 4128 nicht der Fall ist. Allerdings taucht dann der Aufwand nicht auf. Oder schließt man das Konto 4128 dann in der Steuerbilanz mit Tätigkeitsvergütung ab? Oder in beiden Bilanzen? Ich finde kein Hilfedokument, wo das hilfreich beschrieben wird. Herzliche Grüße, Jessica Weinert
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