Die Kosten für die von dem Arbeitnehmer genutzten Pkw sind bereits vollständig unter dem Kfz-Aufwand erfasst. Die Saldierung von dem Aufwand und dem Ertrag, wie von @47000 beschrieben, ist meiner bescheidenen Meinung nach nicht nur Geschmacksache, sondern sachgerecht. Ich kenne es auch so, nicht nur in der BWA, sondern auch in der G.u.V. Sonst kommt es zu einem doppelten Ausweis von Kosten. Dass auf der anderen Seite ein ebenso nicht vorhandener Ertrag gezeigt wird, ändert daran nichts. Bei der Saldierung verbleibt als Aufwand nur noch die Umsatzsteuer, der einzige zusätzliche Aufwand, den der Arbeitgeber tatsächlich aus der ganzen Sache zu tragen hat.
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