Aus meiner Sicht ist es Aufgabe der Ausbildungskanzlei Struktur und Grundlagen zu vermitteln. Das sollte für einen Ausbilder kein Problem sein - ist es aber dann, wenn entweder nicht genugt Zeit investiert wird oder dieser die Grundlagen selber nicht im Detail erklären kann. Wer den Azubi nur als cash-cow definiert, hat andere Ziele als eine Ausbildung in die Zukunft. Auch nach der bestandenen Ausbildung sollte dem SteuFa und der Kanzlei bewusst sein, dass viele weitere Jahre vergehen werden, bis Wissen und Erfahrung vorhanden ist (3 Jahre, 5 Jahre 10 Jahre und weiter). Erst dann kommt Stück für Stück die Selbstsicherheit und der Spaß an der Arbeit. Thema Fachchinesisch: Ich bin der Ansicht, dass die Fachsprache beim StB enorm wichtig ist. Das gehört zu den Grundlagen und muss (Natürlich vom einfachen zum komplexen) von Anfang an gebetsmühlenartig gelehrt werden. Kann der Azubi nach der Ausbildung mit den Begriffen nichts anfangen, hat die Ausbildungskanzlei m.E. versagt. Im ersten Ausbildungsjahr muss zwischen Jahresabschluss und Steuerbilanz unterschieden werden können (!Grundlagen, natürlich nicht jedes Detail). Privat- versus Betriebsvermögen ist ein weiterer Grundlagenbaustein. Ebenso die Unterschiede der Begriffe "Buchführung" und "Buchhaltung" und die Erkenntnis, dass Umsatzsteuer und Ertragsteuern unterschiedliche Gesetze mit unterschiedlichen Tatbestandsmerkmalen sind (keine Vermischung bei der Erstellung der Buchführung). Feinheiten in unserem Beruf sind auch sprachliche Feinheiten. Das muss sitzen. Gerade um auch dem Mandanten die Dinge zu eklären (geht nur, wenn man es selber verstanden hat). Ebenso müssen Verwaltungsakt, Rechtsbehelfsfrist & Co. als Grundlagen erlernt werden, alles intensiv aber natürlich Step by step. Der Ausbildungsplan der Kammer ist dafür keine schlechte Zielvorgabe. Konkrete Frage an den Fragesteller: Kennen Sie die Unterschiede von Privatvermögen und Betriebsvermögen? Wissen Sie, dass es mehr als nur zwei Gewinnermittlungsarten gibt? Wissen Sie, dass die Aussage des EStG: Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe" nicht korrekt ist und der Gesetzgeber etwas anderes meint? Wenn ja, sind Sie auf einem guten Weg, wenn nein, gab es Versäumnisse in der Ausbilung (so wie ich mir diese vorstelle). Das Ganze immer in einer Kombination aus Gesetzestext und Telelogie (Zweck und Ziel) und an einfachen Beispielen und in Teilschritten um nicht zu überfordern. Fehlt dies, fehlt Struktur. Weiterhin gehört eine Einbindung in das Mandantengespräch dazu sowie eigenverantwortliches Kommunizieren mit Mandant und FA. Das Ganze immer wieder mit Manöverkritik, Tipps und Tricks..... Ich denke zu oft wird dem Azubi ein komplexer Berg an Arbeit hingeschmissen und keiner nimmt sich die Zeit, in Teilschritten zu erklären oder es kann auch ganz einfach nicht erklärt werden (ich meine richtig, nicht ein reines Parxisgewurtschtel. Dann irgendwann kommen auch keine Fragen mehr und Resignation entsteht. Kurzfazit: Hier ist in erster Linie die Kanzlei, sprich der Steuerberater gefragt. Wenn es Defizite in der Ausbildungskanzlei gab, ist nun die Beschäftigungskanzlei dran und kann bei Interesse ein hohes Fachwissen und somit einen wertvollen SteuFa "ausbilden".
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