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Bankumsätze löschen

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letzte Antwort vor 15 Stunden 08:19:06 von Neu_hier
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hatterja
Einsteiger
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Nachricht 1 von 12
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Hi,

 

meine Bank hat RZ-Bankinfo aktiviert obwohl ich darum gebeten hatte es doch nicht zu aktivieren. Ich habe nämlich bereits Stapeldateien mit diesen Bankumsätzen und dann wären sie doppelt.

 

Jetzt habe ich die Bankumsätze (unbearbeitet) in DUO, habe meine Bank gebeten RZ-Bankinfo wieder zu deaktivieren und frage mich, wie ich die Datensätze in DUO wieder gelöscht bekomme.

Meinen StB habe ich bereits gebeten, die Daten bei Mandatendaten abholen nicht (!) abzuholen.

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

Neu_hier
Meister
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Nachricht 2 von 12
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Der Sachverhalt ist für mich unverständlich. Wo (in welchem Programm) haben Sie (oder der StB?) bereits "Stapeldateien" der Bankumsätze? Woher kommen diese Dateien? Externes Bankingprogramm?

Was hat das mit dem Bankumsätzen in DUO zu tun? Sind die Bankumsätze dort "doppelt"? Wenn nein, ist alles gut.

Bankumsätze in DUO können nicht bearbeitet werden (Sie sagten "unbearbeitet"), es können nur Zusatzinfos (z.B. Belege) verknüpft werden. 

Warum sollte der StB diese Umsätze (RZ-Bankinfo) nicht abrufen - das bedeutet ja nicht, dass er die verarbeiten/verbuchen muss, wenn er diese schon gebucht hat (als Stapeldateien?).

Ein StB merkt das beim Buchen und wird da nichts doppelt berücksichtigten. 

Ich vermute, Sie haben eine falsche Vorstellung von den technischen Zusammenhängen. Haben Sie sich das vom Steuerberater erklären lassen?

Danke
hatterja
Einsteiger
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Nachricht 3 von 12
194 Mal angesehen

Danke für die Nachricht. Ich habe eine Stapeldatei im DATEV-Format (eigene Entwicklung, funktioniert bereits seit vielen Jahren problemlos), die bekommt der StB zum Einlesen in Kanzlei Rechnungswesen. Buchen muss er selbst nichts mehr manuell. In dieser Stapeldatei ist alles (!) drin, also auch Bankumsätze.

 

Aktuell habe ich jetzt ungewollt in DUO die Bankumsätze nochmal über RZ-Bankinfo und da mein StB nichts buchen muss, soll er sie darüber auch nicht erhalten. Wie bekomme ich also diese Datensätze in DUO wieder entfernt?

 

Danke für eure Hilfe!

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mjsapxrwswxöa
Aufsteiger
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Hallo, 

 

das Bankkonto muss im RZ mit samt allen Umsätzen gelöscht werden. 

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Neu_hier
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Nachricht 5 von 12
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Eine etwas merkwürdige Story.

Aus Versehen gibt es keine RZ-Bankinfo. Das muss aktiv bei der Bank beantragt werden (in der Regel durch eine Vereinbarung, vom Steuerberater generiert, auf Wunsch und in Absprache mit dem Mandanten) und muss auch aktiv bei DUO eingerichtet worden sein. Auch in Rewe (Buchführungsprogramm) muss das aktiv eingerichtet worden sein.

 

Mit Ihrem selbstgebastelten "Stapel" kann der StB in Verbindung mit DUO übrigens wahrscheinlich weniger anfangen, als mit den RZ-Bankumsätzen, die auch entsprechene Belegverknüpfungen haben.  

Das der Berater "nichts mehr buchen" muss, ist eine ganz falsche Vorstellung von Ihnen.

Sprechen Sie mit dem Berater, der sollte wissen, was zu tun ist. Nicht dass dort andere Vorgehensweisen geplant sind.

Ansonsten können Sie die Bank in DUO /Stammdaten löschen, der Berater erhält aber trotzdem die Bankumsätze (Kanzlei-Rewe), solange die Bank diese bereitstellt. 

Danke
314159
Fortgeschrittener
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@hatterja  schrieb:

Wie bekomme ich also diese Datensätze in DUO wieder entfernt?

 


RZ-Bankinfo kündigen und die Bank aus UO löschen.

 

Jedoch hat @Neu_hier das bereits erwähnt, dass die Löschung der Bankkontoumsätze in UO keine Auswirkung auf die Bearbeitung der Buchführung in der Steuerkanzlei hat.

m_brunzendorf
Meister
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@hatterja  schrieb:

Ich habe eine Stapeldatei im DATEV-Format (eigene Entwicklung, funktioniert bereits seit vielen Jahren problemlos), die bekommt der StB zum Einlesen in Kanzlei Rechnungswesen. Buchen muss er selbst nichts mehr manuell. In dieser Stapeldatei ist alles (!) drin, also auch Bankumsätze.

Auch die entsprechenden, vollständigen Kontierungen der Buchungssätze mit durchgehend grünen Lämpchen?

 

@hatterja  schrieb:

und da mein StB nichts buchen muss,

Wenn der die Datei nur mit einem Klick einspielt und sich keinerlei Buchungssätze (nicht Bankumsätze) anschauen muss, würde ich Ihnen da zustimmen.

 

Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, bitte entschuldigen Sie, aber die Begrifflichkeit dafür ist doch sehr wichtig für so eine Aussage.

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
hatterja
Einsteiger
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Nachricht 8 von 12
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Hallo,

 

ja, ob mein Steuerberater grüne Lämpchen in Kanzlei Rechnungswesen sieht, weiss ich nicht, aber ich sehe beim Zurückspielen ins DUO meine Belegbilder als gebucht. Er liest nur die Stapeldatei und die Stammdaten im DATEV Format ein und prüft von drei Banken die Saldos gegen (er bekommt die PDF-Kontoauszüge).

 

Also dann warte ich jetzt die Deaktivierung der Bank ab und versuche dann das Konto in DUO zu entfernen in der Hoffnung, dass die Datensätze wieder verschwinden. Versehentlich aktiviert war nicht ganz zutreffend. Ich hatte das Formular der Bank geschickt, gemerkt, dass mir das nichts bringt in der Praxis und darum gebeten, dass Sie es nicht aktivieren. Hatte sich aber bei der Bank überschnitten.

 

Viele Grüße

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Neu_hier
Meister
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Nachricht 9 von 12
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Entschuldigung der Nachfrage - sprechen Sie nicht mit Ihrem Steuerberater? Oder der nicht mit Ihnen?

Warum "bringt" es Ihnen nichts? Wäre doch super Sie würden in DUO die Bankumsätze mit den verknüpften Belegbildern sehen und müssen sich nicht selber Dateien basteln und durch die Gegend senden.

Damit würden Sie sich Arbeit sparen und die Verantwortung in die Hände des StB legen? Der StB kann tagaktuell auf die Daten zugreifen und immer rechtzeitig buchen.

Zumal auch DATEV als Dienstleister hier ggf. für GoBD-Konformität geradesteht, was Ihre eigenen Schnittstellendaten wahrscheinlich nicht können?

Natürlich können Sie machen, was Sie wollen. Ich kann die Aussagen aber nicht nachvollziehen. Ohne RZ-Bankinfo ist DUO nur eine halbe Lösung.

Danke
hatterja
Einsteiger
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Ich sehe das etwas anders. 🙂 Der Fall ist etwas komplexer 😉

 

Was ich vielleicht noch nicht gesagt habe ist, dass ich Programmierer bin. Meine Buchhaltung ist aus meiner Sicht maximal automatisiert und ein Prozess bei dem ein Bilanzbuchhalter (egal mit welchen DATEV Hilfsmitteln) dann wieder etwas manuell buchen muss, wäre ein Rückschritt. Abgesehen vom Jahresabschluss (den eine andere Person in der Kanzlei macht), muss mein Bilanzbuchhalter nur die Daten einspielen. Würde ich den Prozess umstellen, könnte ich selbst nicht mehr buchen, würde über DUO nur noch Belegbilder und Bankumsätze verknüpfen und übertragen und müsste die Kanzlei für etwas bezahlen was heute schon automatisch läuft. Eher ein Rückschritt.

 

Zugegeben: "Bankumsätze mit den verknüpften Belegbildern in DUO" klingt schon gut, aber für den Preis, dass mein Steuerberater künftig einen automatisierten Prozess wieder händisch machen muss. -> Nein.

 

Hier hatte ich ja schon nach einer Lösung gesucht, die IDs von Bankumsätzen aus DUO in die Stapeldatei zu bekommen. Ohne Erfolg
Verknüpfung Bankumsatz <-> Buchungssatz per ID im DATEV-Format

 

Und auch die DATEV-Format Datei würde ich gerne automatischer Übertragen als heute, aber das ist, außer mit einer sehr teuren DATEV-Schnittstelle, nicht möglich.

Buchungsdatenservice ohne Buchhaltungssoftware nur zum Upload (accounting:extf-files) nutzen 

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m_brunzendorf
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Nachricht 11 von 12
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Ich bitte Sie dabei zu bedenken, dass Sie (zumindest haben Sie es bisher nicht erwähnt) kein Buchhalter sind.

 

Automatisierte Buchhaltung (und das, was Sie Ihrem Steuerbüro liefern können) ist weltklasse, ohne zweifel!

 

Aber wenn Sie kein Buchhalter sind, können Sie keine Buchungssätze erstellen (kennen Sie den benutzen SKR, den Ihr Steuerbüro benutzt?) und Ihr Steuerbüro muss WESENTLICH mehr machen, als nur Daten einspielen.

 

Hier kommt es dann noch drauf an, wie gut Ihr Steuerbüro die Lerndateien pflegt, anlegt, etc. und dann kann Ihr Steuerbüro wesentlich automatisiert arbeiten. Aber auch dann sollte in der Regel jeder Buchungssatz noch mal grob überflogen werden oder sich monatlich die Fibukonten der Buchhaltung angeschaut werden, weil immer etwas sein kann.

 

Das reine Einspielen selbst soll dann besser ein Azubi machen und der Bilanzbuchhalter, der nicht mal Ihren Abschluss macht, soll dann lieber eine für ihn richtige Arbeit machen. 

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
Neu_hier
Meister
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Damit das Thema hier nicht ausfranst, von mir abschließenden Wort.

Wenn Sie mit Ihrem Fachwissen "Programmieren" meinen, (auch) die Buchführung zu rocken, kann ich Ihnen mit meinem Fachwissen und Erfahrung in über 30 Jahren zum Bereich: Programmieren (nur wenig, aber immerhin), Schnittstellenanalysen, handelsrechtliche Buchführung, Jahresabschluss und Steuerrecht nur entgegnen, dass Sie sich wahrscheinlich in Ihren absoluten Aussagen irren.

Möglicherweise ein Fall des "Dunning-Kruger-Effekts", möglicherweise aber auch nicht.

Vieles mag stimmen, bei einigen Dingen werden Sie aber am korrekten Ergebnis vorbeilaufen. Vieles daher am Ende des Tages ein mehr oder weniger korrektes Zufallsergebnis.

Und um das klarzustellen: Trotz über 30 Jahren Erfahrung beiße ich mir zum Thema "Buchführung" (technisch, rechtliches) so manches mal die Zähnen aus und muss das richtige Ergebnis mit mir und anderen erkämpfen.

Andererseits scheinen Sie sich sehr sicher zu sein, dass erzeugt zumindest Selbstsicherheit und -zufriedenheit. Das ist sehr positiv.

Man kann sich immer irren, was auch in Ihrem Fall zutreffend sein kann. Dann bitte ich um Entschuldigung. Ansonsten kann ich immer nur den Durchschnitt meiner eigenen Erfahrungen wiedergeben.

Danke
11
letzte Antwort vor 15 Stunden 08:19:06 von Neu_hier
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