Hallo zusammen,
es ist ja nicht so lange her, dass die Fristen für 2023 auslief. Nun hat ein Mandant von uns ein falsches Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen über ein Ordnungsgeldverfahren wegen "unterlassener
Offenlegung von Umsatzzahlen im Geschäftsjahr 2023 ".
Ich will nicht sagen, dass das Schreiben sehr gut gemacht war, aber ich muss gestehen, dass ich erst bei der spanischen Bankverbindung stutzig wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Stellen Sie sich vor, die Betrüger verwenden jetzt noch eine deutsche DE IBAN. So wie das bei einer GmbH Gründung eines Mandanten war, der beinahe 795 EUR laut Schreiben überwiesen hätte. Solange noch ausländische und europäische IBANs verwendet werden, ist der Betrug schnell zu entdecken.
In der Rechnung die unser Mandant bekommen hat, war nicht von Verspätungszuschlag die rede, sondern von Verfahrenskosten, Ordnungsgeld und Mahngebühr. Schön aufgelistet und summiert. Auf mich hat das erstmal einen plausiblen Eindruck gemacht.
Klar, wenn man es genau liest fallen mehrere Punkte ins Auge, aber der erste Eindruck war für mich glaubhaft.
Eine Mandatin rief mich auch kürzlich an, weil sie eine Mail - angeblich vom BZST - erhalten hatte, mit genau so einem Bescheid.
Abgesehen davon, dass die so was nicht per Mail schicken würden, sah schon die Optik des "Bescheides" für mich seltsam aus, da der Kopf bis auf ein Aktenzeichen und die Empfängeradresse komplett leer war. Da hab ich dann schon gar nicht mehr weiter gelesen. Hatte ihr eh schon gesagt, dass das mit Sicherheit ein Betrugsversuch ist.
Aber das mit den Fake-Schreiben bei GmbH-Gründungen hatten wir hier leider auch schon. Haben es aber erst in der Buchhaltung bemerkt, als es längst zu spät war.
Unser Mandant hat diese Mail erhalten. PDF=Bescheid haben wir bei uns nicht geöffnet. Ist bei uns direkt in der Mail-Quarantäne gelandet.
Meine Mutter bekam gestern auch so eine Mail.
Mich hat zuallererst die Nutzung eben der Emailadresse gewundert. Auch die Emailadresse, die sich hinter dem "BZSt" verbarg war seltsam, das Geld soll an "den Sachbearbeiter" gehen, ein SumUp Konto.
Und das natürlich bis zum 9.10., weil ab dann die Kontoinhaber mit dem angegeben Namen übereinstimmen müssen.
Allerdings macht das Ganze sowieso nur Sinn, wenn derjenige, der dieses Schreiben bekommt, auch ein Bilanz veröffentlichen muss....
Am Montag kam die Anlage bei mir auf die am Besten gesicherte E-Mail-Adresse an, was schon beunruhigend ist, da auf dieser Adresse fast kein spam, phis & Co. eingehen.
"Sehr geehrte steuerpflichtige Person . . ." "Vom Bundeszentralamt", aber das Bild vom "Finanzamt" . . . Nun, für den Laien eine echte Falle.
Anlage.
Puh, das ist echt gut gemacht, und zumindest für Steuerlaien eine ernstzunehmende Falle...
Da komm ich echt ins Überlegen, die Mandanten proaktiv vor solchen Dingen zu warnen 🤔
@deusex schrieb:Am Montag kam die Anlage bei mir auf die am Besten gesicherte E-Mail-Adresse an, was schon beunruhigend ist, da auf dieser Adresse fast kein spam, phis & Co. eingehen.
"Sehr geehrte steuerpflichtige Person . . ." "Vom Bundeszentralamt", aber das Bild vom "Finanzamt" . . . Nun, für den Laien eine echte Falle.
Was mich stutzig machen würde/sollte: "Die Bearbeitungszeit nach Ihrer Bestätigung beträgt in der Regel 3-5 Werktage"
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass das um etwa den Faktor 100 falsch ist.
@f_mayer schrieb:
@deusex schrieb:Am Montag kam die Anlage bei mir auf die am Besten gesicherte E-Mail-Adresse an, was schon beunruhigend ist, da auf dieser Adresse fast kein spam, phis & Co. eingehen.
"Sehr geehrte steuerpflichtige Person . . ." "Vom Bundeszentralamt", aber das Bild vom "Finanzamt" . . . Nun, für den Laien eine echte Falle.
Was mich stutzig machen würde/sollte: "Die Bearbeitungszeit nach Ihrer Bestätigung beträgt in der Regel 3-5 Werktage"
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass das um etwa den Faktor 100 falsch ist.
Naja, da gibt es für den Fachmann noch deutlich Anderes, was stutzig macht, daher auch:
"Für den Laien !
. . . aus Erfahrung kann ich behaupten, dass nicht selten, einfache Fälle, 10 Tage nach Übermittlung der Steuererklärung der Bescheid zugeht und längstens i.d.R. nach 3 Monaten veranlagt ist (also 90 Tage). In dem Schreiben wird allerdings bereits auf die abgeschlossene Bearbeitung und eine festgestellten Erstattungsbetrag (also beschieden) hingewiesen.
Faktor 100, also 300 - 500 Tage wüsste ich nicht, in welchem Kontext das gemeint sein soll.
@deusex schrieb:
@f_mayer schrieb:
@deusex schrieb:Am Montag kam die Anlage bei mir auf die am Besten gesicherte E-Mail-Adresse an, was schon beunruhigend ist, da auf dieser Adresse fast kein spam, phis & Co. eingehen.
"Sehr geehrte steuerpflichtige Person . . ." "Vom Bundeszentralamt", aber das Bild vom "Finanzamt" . . . Nun, für den Laien eine echte Falle.
Was mich stutzig machen würde/sollte: "Die Bearbeitungszeit nach Ihrer Bestätigung beträgt in der Regel 3-5 Werktage"
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass das um etwa den Faktor 100 falsch ist.
Naja, da gibt es für den Fachmann noch deutlich Anderes, was stutzig macht, daher auch:
"Für den Laien !
. . . aus Erfahrung kann ich behaupten, dass nicht selten, einfache Fälle, 10 Tage nach Übermittlung der Steuererklärung der Bescheid zugeht und längstens i.d.R. nach 3 Monaten veranlagt ist (also 90 Tage). In dem Schreiben wird allerdings bereits auf die abgeschlossene Bearbeitung und eine festgestellten Erstattungsbetrag (also beschieden) hingewiesen.
Faktor 100, also 300 - 500 Tage wüsste ich nicht, in welchem Kontext das gemeint sein soll.
Bundeszentralamt für Steuer meinte ich, nicht das Finanzamt. Kapitalertragsteuererstattung für im Ausland ansässige, Bearbeitungszeit bis zu zwei Jahren.