Hallo zusammen,
es ist ja nicht so lange her, dass die Fristen für 2023 auslief. Nun hat ein Mandant von uns ein falsches Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen über ein Ordnungsgeldverfahren wegen "unterlassener
Offenlegung von Umsatzzahlen im Geschäftsjahr 2023 ".
Ich will nicht sagen, dass das Schreiben sehr gut gemacht war, aber ich muss gestehen, dass ich erst bei der spanischen Bankverbindung stutzig wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Stellen Sie sich vor, die Betrüger verwenden jetzt noch eine deutsche DE IBAN. So wie das bei einer GmbH Gründung eines Mandanten war, der beinahe 795 EUR laut Schreiben überwiesen hätte. Solange noch ausländische und europäische IBANs verwendet werden, ist der Betrug schnell zu entdecken.
In der Rechnung die unser Mandant bekommen hat, war nicht von Verspätungszuschlag die rede, sondern von Verfahrenskosten, Ordnungsgeld und Mahngebühr. Schön aufgelistet und summiert. Auf mich hat das erstmal einen plausiblen Eindruck gemacht.
Klar, wenn man es genau liest fallen mehrere Punkte ins Auge, aber der erste Eindruck war für mich glaubhaft.
Eine Mandatin rief mich auch kürzlich an, weil sie eine Mail - angeblich vom BZST - erhalten hatte, mit genau so einem Bescheid.
Abgesehen davon, dass die so was nicht per Mail schicken würden, sah schon die Optik des "Bescheides" für mich seltsam aus, da der Kopf bis auf ein Aktenzeichen und die Empfängeradresse komplett leer war. Da hab ich dann schon gar nicht mehr weiter gelesen. Hatte ihr eh schon gesagt, dass das mit Sicherheit ein Betrugsversuch ist.
Aber das mit den Fake-Schreiben bei GmbH-Gründungen hatten wir hier leider auch schon. Haben es aber erst in der Buchhaltung bemerkt, als es längst zu spät war.
Unser Mandant hat diese Mail erhalten. PDF=Bescheid haben wir bei uns nicht geöffnet. Ist bei uns direkt in der Mail-Quarantäne gelandet.