@ThomasGPP schrieb: Hallo liebes DATEV-Team, ich vermisse in der APP die Funktion "stellvertretend erledigen", so wie es auch in der normalen Browservariante möglich ist. Szenario: Wir schicken beide Ehegatten die Steuererklärung zur Freigabe und der Mann macht das auch stellvertretend für die Frau. LG Ich hatte Freizeichnung online bis Anfang/Mitte letzten Jahres im Einsatz, aber hatte schon seit je her ein flaues Bauchgefühl, mit der stellvertretenden Unterzeichnung für den Lebens-/Ehepartner und als Freizeichnung online nach "Kommunikation" oder wo auch immer hin "verschoben" werden sollte und ich dies damals nicht nutzen wollte, drängte sich mir die Lösung über die von uns genutzte Signaturlösung via FP-Sign auf. So erhält zunächst der Steuerpflichtige die Steuererklärungen und kann diese signieren und in der Folge erhält diese der Lebens-/Ehepartner gleichfalls zur Durchsicht und Signatur. Im Übrigen lassen sich sodann alle anderen notwendigen Unterschriften einholen und man hat einen einheitlichen Vorgang. Die Anforderung der Signatur kann direkt aus dem DAP erfolgen und die vorhandene Datei wird nach Signatur durch die signierte im DAP ersetzt; eine Mitteilung, dass signiert ist, folgt auch. Das sind schöne, schlanke, homogene Arbeitsabläufe, die hier etabliert werden konnten. In einem anderen Beitrag hatte ich bereits ausgeführt, dass ich in der Kanzlei bezüglich der stellvertretenden "Freizeichnung" der Einkommensteuererklärung, auch für den Ehegatten, eine handfeste rechtliche Auseinandersetzung beobachten darf. Zwei Eheleute trennten sich und zwar alles andere als im Guten. Der Ehemann erstellte "immer" die Erklärungen und ließ eben vor Jahren die Frau die Freizeichnungsvollmacht unterzeichnen. Bereits in Trennung und Auseinandersetzung mit den jeweiligen Rechtsanwälten erstellte der Ehemann u.a. die Einkommensteuererklärung und nahm die "Freizeichnung" wie gewohnt vor und erhielt auch wie gewohnt den ESt-Bescheid, für den Bestandskraft eintrat. Mir sind zwar keine Details bekannt, da ich die Ehefrau auf ihr nicht ausgeübtes Widerrufsrecht hinwies, aber ein flauer Geschmack bleibt hier schon zurück, denn eine von vielen Fragen steht im Raum, ob diese Vollmacht überhaupt gültig ist, wenn eine zwischenzeitlich Trennung erfolgte. Ich kann nur jedem raten, von der Freizeichnung Abstand zu nehmen und ggf. auf Signaturlösungen umzusteigen; DATEV möchte ja in absehbarer Zeit, die Lösung von FP-Sign ebenfalls in MyDATEV integrieren, was zwangsläufig Freizeichnung online obsolet macht. Dies nur als Impuls, wenn dies auch zum eigentlichen Thema offtopic ist.
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