1. Die BStb-Kammer sieht grundsätzlich als Sicherheitsstufe bei E-Mails die Transport-Verschlüsselung, als ausreichend, SOLANGE man sicherstellen kann, dass Absender- und Empfängerserver in Deutschland stehen; ansonsten ist die End-to-End-Verschlüsselung geboten; die sichere Serverstandort-Bestimmung ist schwierig, womit End-to-End quasi angesagt ist. In der Praxis kommt beim Mandant doch "nur" Transport-Verschlüsselung zum Einsatz. Nur weil E-Mails generell als bedenklich gesehen werden, gibt es mir doch keine Legitimation, die E-Rechnung ebenso zu versenden; wir sollten doch versuchen, datenschutzrechtliche Fallstricke zu vermeiden und das schaffen wir im Rechnungsverkehr mit einer zweckbestimmten Nutzung der E-Rechnung. 2. Wieso wollen Sie etwas archivieren, pflegen und bezahlen, was unnötig ist ? Verstehe ich nicht. Siehe 1. Ich will das Kuvert entsorgen bzw. erst gar kein Kuvert mehr haben. 3. Gemini: Ab 1. Januar 2028Alle Unternehmen sind verpflichtet, E-Rechnungen (im strukturierten, maschinenlesbaren Format, z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) im B2B-Bereich auszustellen und zu versenden. Die Übermittlung von PDF-Rechnungen per E-Mail ist dann i.d.R. nicht mehr zulässig. Detailinfos holen Sie sich gerne selbst ein. 4. Sehe ich ebenso. Danke. Ich hatte in meinen Ausführungen oben mehrfach erwähnt, dass neben der E-Rechnungsplattform auch gerne Drittanwender einbezogen werden, aber ich es eben für mich und meinen Mandantenkreis vorziehe, die DATEV-E-Rechnungsplattform (Rechnungseingang) zu nutzen, weil bereits ALLE laufenden Buchführungen seit Jahren DUO-basiert sind. Die Mandanten mit Wirtschafts- und Fakturierungssystemen nutzen ggf. Ihre eigenen Systeme; es sind ja auch nur ein paar, wie ich erwähnte, die die E-Rechnungsplattform nutzen und ich diese "angeboten", aber nicht "vertrieben" haben. Ich werde natürlich nicht Getmoss anschauen, weil ich ein "running system" hier seit Jahren habe; ich sehe hier keinen Grund für eine Umorientierung und etwas Gutes, gegen etwas andere Gutes zu tauschen und wenn wenn wir hier eben im Kanzlei-Rechnungswesen buchen, bietet es sich natürlich an, DUO zu nutzen. Es steht ja auch jedem frei, Alternativen zu DUO zu nutzen, aber Ausgangspunkt für unsere Debatte war ja, dass E-Rechnungsplattform schlecht sei und das ist einfach nicht zutreffend und ist klarzustellen. Nochmals: Ich bin wirklich ein sehr kritischer DATEV-Nutzer, sehe bei der E-Rechnungsplattform i.V. mit DUO i.V. mit KaRewe keine wesentlichen Angriffspunkte und kritisieren, um des kritisierens Willen, muss nicht sein.
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