Hallo zusammen,
folgendes Problem habe ich:
Wir haben leider versäumt Anfang des Jahres zwei Mitarbeiter im Minijobverhältnis anzumelden. Diese wurden erst März statt im Januar angemeldet. Es ist leider untergegangen. Beide Mitarbeiter wollten nicht in die Rentenversicherung einzahlen und hatten auch alles unterzeichnet. Somit wurden beide Mitarbeiter mit Beitragsgruppenschlüssel 6-5-0-0 angemeldet.
Monate später kam die Minijob-Zentrale und teilte mit, dass dieses so nicht geht. Es gab einen regen schriftlichen Austausch. Der jetzt daraus hinausläuft das wir die Monate 01-05 mit dem Beitragsgruppenschlüssel 6-1-0-0 rückwirkend anmelden müssen.
Leider ist ein Mitarbeiter bereits im August ausgeschieden. Bei der noch aktiven Mitarbeiter kommt es zu eine Korrektur in der Abrechnung hier läuft alles ok. Und so mit wird auch die Zahlung automatisch im System erfasst und übernommen.
Mein großes Problem, wie mache ich das mit dem ausgeschiedenen Mitarbeiter? Hier bin ich total überfordert.
Zur Wiederabrechnung ist es zu spät. Wer kann helfen?
Beste Grüße Uta
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
ich würde in die Monate 01 bis 05 gehen und den Beitragsgruppenschlüssel entsprechend verändern. Dann würde ich im jetzigen Monat in die Erfassungslisten / Nachberechnung gehen und mit der entsprechenden Personalnummer in den Januar gehen und den Wert 2 und den Bearbeitungsschlüssel 96 eingeben. Dann mal eine Probeabrechnung vornehmen.
Die Frage ist nur, wer die jetzt entstandene "Überzahlung" übernimmt. Vom Mitarbeiter wirst Du das wohl nicht mehr bekommen, da die Ausschlussfrist bereits überschritten sein wird.
Viel Erfolg
Danke das probiere ich einmal aus.
Das mit der Bezahlung haben wir schon intern geklärt. Es war ja nicht das Verschulden des Mitarbeiters.
So hat es geklappt. Vielen Dank!
Nur das die 2 bei Wert nicht genommen wurde, habe es dann mit 1probiert, dann hat aber alles geklappt.