Liebe Kollegen,
ich habe einen Mandanten an gelegt und auch die Pin angefordert. Leider ist Sie noch mit der Post unterwegs. Der Abruf der Stammdaten ist also noch nicht erfolgt.
Könnte ich den November Lohn auch ohne PIN und rückgemeldeter Stammdaten zunächst vornehmen ( Fehlermeldung ) und mit der Dezemberabrechnung dann korrigieren?
Oder gibt es noch andere Wege wie man vorgeht, sofern die PIN nicht rechtzeitig eintrifft.
Ich hoffe auf Eure Erfahrung.
Mit freundlichen Grüßen
Steffi69
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja, die erste Abrechnung geht auch ohne PIN für die BG. Aber vor der Dezember-Abrechnung sollten man sie erfassen.
Hallo,
Wenn Du die Anmeldung bei der BG elektronisch mit Deinen Ansprechdaten gemacht hast, kannst Du auch bei der BG anrufen und Dir die Pin telefonisch durchgeben lassen. Da sind sie normalerweise kulant.
Viel Erfolg
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Bezüglich einem Telefonat. Das habe ich natürlich versucht. Die Mitarbeiter der VBG sind aber wohl angewiesen keine PIN per Telefon rauszugeben.
Wenn Sie nicht rechtzeitig da ist würde ich dann ohne PIN abrechnen.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Steffi69