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Abmeldung Grund 34 bei unbezahltem Urlaub

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letzte Antwort am 12.12.2025 10:41:03 von JasminM
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JasminM
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Guten Morgen,

 

ich habe eine Mitarbeiterin, die vom 24.11.25 - 16.01.26 in unbezahltem Urlaub ist.

Sie kommt somit über 1 Monat Abwesenheit und ist mit Meldegrund 34 abzumelden.

Nach Rücksprache mit der Krankenkasse muss sie für den kompletten Zeitraum abgemeldet werden, da im Voraus klar war, dass sie > 1 Monat abwesend ist.

Nun habe ich die Fehlzeit so gepflegt, es erfolgt jedoch keine Abmeldung und ebenso ergibt sich in der Dezember Abrechnung eine Forderung an die Mitarbeiterin, da die Beiträge weiterhin abgeführt werden.

 

Was kann ich nun tun, damit LODAS die Beiträge nicht zieht und die Mitarbeiterin abmeldet? Automatisch erfolgt das ja nicht.

 

Viele Grüße

rschoepe
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Damit sie sofort abgemeldet wird, musst du den Zeitraum als unbezahlte Freistellung schlüsseln.

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JasminM
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Ich habe "unbezahlter Urlaub" hinterlegt...

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rschoepe
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Ja, das habe ich verstanden. Du musst stattdessen aber "Unwiderrufliche unbezahlte Freistellung" wählen, dann wird sie zum 23.11. ab- und zum 17.01. wieder angemeldet.

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ulli_preuss
Meister
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@JasminM  schrieb:

Guten Morgen,

 

ich habe eine Mitarbeiterin, die vom 24.11.25 - 16.01.26 in unbezahltem Urlaub ist.

Sie kommt somit über 1 Monat Abwesenheit und ist mit Meldegrund 34 abzumelden.

Nach Rücksprache mit der Krankenkasse muss sie für den kompletten Zeitraum abgemeldet werden, da im Voraus klar war, dass sie > 1 Monat abwesend ist.

Nun habe ich die Fehlzeit so gepflegt, es erfolgt jedoch keine Abmeldung und ebenso ergibt sich in der Dezember Abrechnung eine Forderung an die Mitarbeiterin, da die Beiträge weiterhin abgeführt werden.

 

Was kann ich nun tun, damit LODAS die Beiträge nicht zieht und die Mitarbeiterin abmeldet? Automatisch erfolgt das ja nicht.


 

Vielleicht haben Sie die Auskunft der KK auch missverstanden? Denn eigentlich besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis einen Zeitmonat (Stichwort SV-Tage) weiter, siehe

 

► § 7 SGB 4 - Einzelnorm, Absatz 3, Satz 1.

 

Die Abmeldung mit Abgabegrund 34 melden Sie erst mit der nächsten Abrechnung (in Ihrem Fall 12/2025), siehe

 

► beratungsblatt-meldeverfahren-data.pdf, Seite 3,

gemeinsame-verlautbarung-zum-fortbestand-des-versicherungsverhaeltnisses-bei-ar-beitsunterbrechungen-ohne-anspruch-auf-arbeitsentgelt-data.pdf, Punkt 4, Absatz 1.

 

 

Dokumente von DATEV

 

► DEÜV: Übersicht Datenübermittlung gemäß DEÜV - DATEV Hilfe-Center

► DEÜV-Meldungen - DATEV Hilfe-Center

► Fehlzeiten in LODAS erfassen - DATEV Hilfe-Center

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
JasminM
Beginner
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Super, das hat geklappt. 

 

Vielen Dank 🙂

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letzte Antwort am 12.12.2025 10:41:03 von JasminM
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