@agmü schrieb: Dessen ungeachtet würde noch gerne einen weiteren Aspekt in die Diskussion werfen, der mir bei den Mini-Jobbern gerne zu kurz kommt: die Folgen für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit. Aus meinem Bekanntenkreis kann ich da auch mehrere Fälle zu werfen: 1. meine Oma - als sie damals (50er, 60er) gearbeitet hat, wurden den Arbeitgebern noch richtige Barrikaden in den Weg geworfen, wenn man "Minijobber" sozialversicherungspflichtig anmelden wollte. Dann kam irgendeine Bundesregierung auf die tolle Idee, die Hausfrauen mit geringen Rentenansprüchen sollten sich die doch einmalig (mit Verzicht) auszahlen lassen. Zuletzt hat sie noch mehrere Jahre lang regelmäßig die Aufsicht beim örtlichen Kunstverein gemacht, die wollten aber sparen und haben sie deshalb mit Ehrenamtspauschale statt Minijob bezahlt. So hat sie jetzt nur die mickrige Witwenrente meines Opas. 2. Bekannte, die jahrelang auf Minijob-Basis geputzt hat - als man noch beantragen musste in die RV einzahlen zu dürfen. Das hatte ihr damals aber niemand gesagt, jetzt steht sie auch quasi vor dem Nichts und ist später auf die Rente ihres Mannes angewiesen, wenn sie es bis zum Renteneintritt nicht schafft zumindest die nötige Mindesteinzahlungsdauer zusammen zu bekommen. 3. Senior-Chefin meiner Mutter (örtliche Bäckerei-Kette) hat die obigen Erfahrungen schon selbst gemacht - und erlaubt daher gar nicht, dass die Minijobber (in den Verkaufsstellen) sich befreien lassen.
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