Hallo zusammen,
ich benötige einmal Eure Hilfe.
Wir haben ab nächste Woche einen Praktikanten der vom Jobcenter kommt.
Er soll kein Entgelt erhalten, aber in der UV abgerechnet werden.
Wie schlüssel ich den PGS und den BGRS in Lohn und Gehalt?
Muss ich sonst noch etwas beachten?
VG Lina
Die Empfehlungen (rechts) haben nicht geholfen? Dann bitte etwas genauer formulieren. Vielen Dank.
Leider nicht.
Ich habe hier kein Schülerpraktikum. Die Person kommt vom Jobcenter und hat ein Vermittlungsgutschein.
Wir als AG müssen eine Meldung an die BG machen, die ich gern über die Abrechnung generieren möchte.
Ich würde den Praktikanten einfach mit PGR 190 und BGS 0000 anlegen. (wie bei einem nicht sv-pflichtigen Gesellschafter/Geschäftsführer)
Nur das hier das Häkchen bei der BG drin bleibt.
Regulär müsste man ihn gar nicht anlegen, da keine Arbeitnehmer als "solche namentlich" bei der BG angemeldet werden.
@Claudia- schrieb:Regulär müsste man ihn gar nicht anlegen, da keine Arbeitnehmer als "solche namentlich" bei der BG angemeldet werden.
Da bin ich mir nicht so sicher. Eine Kollegin hatte vor einiger Zeit so einen Fall, da mussten dann BG-Beiträge auf 1 % von irgendeiner BBG der Bezugsgröße (= fiktiver Lohn von 37,irgendwas für 2026 2025) abgeführt werden. Müsste ich gerade aber auch wieder recherchieren, wie genau das war.
/e: Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Orientierungspraktikum ohne Entgelt
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