Hallo @mkinzler , das kann sein. Aber es hätte wohl eine Kooperation zwischen Alt-Berater und Mandant verlangt. Und da gibt es Spannungen. Die Frage ist doch, weswegen die DATEV einen solchen Popanz betreibt. Warum wird es nicht ermöglicht, dass die Registrierung auch über den Neu-Berater durchführbar ist? Da regiert das Prinzip Angst (vor etwaigen Datenschutzverstößen, so wird sicherlich sogleich warnend mit dem Zeigefinger eingewandt). Aber wenn der Neu-Berater doch die Identifikation des Mandanten und die Freischaltung durchführt und doch auch der Alt-Berater zustimmen muss, ist das Risiko eines Missbrauchs im Promille-Bereich. Wegen solcher "Risiken" ist die steuerliche Beratung ja auch ohne Wenn-und-Aber komplett von der Geldwäsche-Überwachung erfasst - bei einer Anzahl von Verdachtsmeldungen, die noch deutlich unterhalb des Promille-Bereichs liegt.
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