Liebe Community, ich habe folgendes Problem. Ich muss für einen dt. Arbeitgeber Mitarbeiter abrechnen, die im Ausland beschäftigt sind und die im Ausland sozialversicherungspflichtig sind, jedoch in Deutschland Lohnsteuer abführen müssen. Sachverhalt wurde bereits mit dem FA geklärt. Ich habe einen neuen Mandanten in Lodas angelegt und bei den Mitarbeitern beschränkt steuerpflichtig eingepflegt. Da die SV-Plicht im Ausland ist, muss ich keine Beitragsnachweise an die KK übermitteln. Meines Erachtens benötige ich auch keine Betriebsnummer. Bei der Probeabrechnung bekomme ich nun die Fehlermeldung, dass die Betriebsnummer beim Beschäftigungsbetrieb fehlt und daher keine Abrechnung möglich ist. Gibt es in Lodas eine Möglichkeit eine Abrechnung ohne Betriebsnummer durchzuführen, damit ich die Lohnsteueranmeldung übermitteln kann?
... Mehr anzeigen