Hallo,
eine Mandantin im MigMag schickt mir eine Bestellbestätigung von Datev mit folgender Fußnote:
* Bitte beachten Sie: Damit wir Ihre Bestellung ausführen können, muss die Zustimmung Ihres
steuerlichen Beraters vorliegen. Für den gekennzeichneten Artikel haben wir keine Zustimmung
vorliegen. Wir setzen uns deshalb mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung und übernehmen
für Sie die Abstimmung. Über den aktuellen Stand Ihrer Bestellung informiert Sie anschließend Ihr
steuerlicher Berater oder die DATEV.
Blöde Frage nun von mir (KOB in der Kanzlei, hatte diesen Fall aber noch nicht, Chefin ist im Urlaub):
Wo kann ich ihr denn die Zustimmung dazu geben? Ich habe noch keine Mail o.ä. von Datev vorliegen zu dem Fall.
Intuitiv habe ich in die neue Beraternummerverwaltung geguckt, ob unter der entsprechenden Beraternummer irgendein Absprungpunkt zu solchen aktuellen Aktiviäten vorhanden ist. Gibt es aber leider nicht.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Da fehlt vermutlich das Formular zur Zustimmung der Paketlösungen oder die Zustimmung war nicht umfangreich genug:
Zustimmung zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft erteilen - Paketlösungen - DATEV Hilfe-Center
Entweder können Sie jetzt Ihre Zustimmung per Servicekontakt erteilen, oder das Ganze einfach ignorieren und das betreffende Produkt selbst über den Shop für den Mandanten bestellen.
@andrereissig vielen Dank!
Da die Bestellung im Shop schneller geht als den Servicekontakt anzulegen, habe ich nun die Bestellung einfach noch mal für die Mandantin ausgelöst.
Es handelt sich im ein Produkt mit * (Wissen). Da scheint ja trotz vollständigen Paket immer die Zustimmung erforderlich zu sein. Warum ist mir allerdings ein Rätsel.
Ah, okay.
Ja, bei Seminarbuchungen ist man immer im Boot, stimmt.
Also bei uns hat sich der Mandant allein Lohngrundlagenseminare für viel Geld gebucht. Davon haben wir dann erst aus der Fibu mit der Datev-Rechnung erfahren, das Mdt Lohn zukünftig selbst machen möchte. Auch weitere Programme, die gar nicht kompatibel waren, hat der Mandant gebucht. Wir wussten davon gar nichts. Ich musste nie zustimmen, obwohl die Buchung/Bestellung völliger Quatsch waren, weil der Mandant das gar nicht einschätzen konnte.
Ich habe mich dann noch gewundert, warum der Mandant am Berater vorbei was bestellen kann.
@fb-stb schrieb:Ich habe mich dann noch gewundert, warum der Mandant am Berater vorbei was bestellen kann.
Tja, gute Frage. Bei uns kommt in so einem Fall immer ein Hinweis in den DATEV-Mitteilungen.
Eine separate Vereinbarung für so etwas kenne ich nicht - was jetzt aber auch nichts heißen muss.