Liebe Community, ich habe letzte Woche ein BMF Schreiben gelesen, welches bei mir ein paar Fragen aufwirft. Es geht sich um die Kassenmeldepflicht und DATEV KassenbuchOnline. Vllt. einmal vorab, den Ausschnitt aus dem BMF Schreiben. _______________________________________________________________________________________________________________________ „VI. Nutzung von elektronischen Kassenbüchern Vielfach nutzen Unternehmer im Rahmen der Kassenführung mittels offener Ladenkasse auch elektronische Kassenbücher, z. B. von DATEV oder Lexware. Diese dürfen Sie ausschließlich nur nutzen, um die Tages- oder AbschlussWerte zu dokumentieren (Bargeldbestand, bare [Tages-]Betriebseinnahmen, bare [Tages-]Betriebsausgaben, bare [Tages-]Entnahmen und bare [Tages-]Einlagen). Fragen an den Steuerberater I Notizen Dienen diese elektronischen Kassenbücher auch der elektronischen Aufzeichnung zwecks Dokumentation von Warenverkäufen und erbrachten Dienstleistungen und deren Abrechnung, so hat dieses elektronische Kassenbuch Kassenfunktion und fällt somit in den Anwendungsbereich des § 146a AO. Denn dann ist es ein elektronisches Aufzeichnungssystem und muss mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet werden.“ __________________________________________________________________________________________________________________________ Daraus verstehe ich, dass alle Mandanten die eine OLK führen inkl. eines elektr. Kassenbuches auch der Meldepflicht unterfallen. (Meine Frage richtet sich ausschließlich auf DATEV KassenbuchOnline und nicht meinFiskal hier ist der Fall für mich klar) Daher habe ich mal ein wenig recherchiert und überlegt, ob es eine Möglichkeit gibt, DATEV KassenbuchOnline mit einer Cloud-TSE zu verknüpfen und mir aus den Stammdaten in DUO die restlichen erforderlichen Daten für die Meldung ziehen kann – beides nicht möglich – Nach einer „Zusammenarbeit“ mit ChatGPT habe ich die Antwort erhalten, dass KassenbuchOnline ein nachgelagertes Aufzeichnungstool, kein Kassensystem mit unmittelbarer Verbindung zur Kasse oder mit Bon-/Quittungsfunktion. Heißt konkret: Solange der Mandant manuell Einnahmen/Ausgaben aus einer offenen Ladenkasse nachträglich im Kassenbuch Online erfasst, nicht aus einem elektronischen Kassensystem mit TSE direkt übernimmt, und keine Schnittstelle zur Kasse besteht, dadurch keine Meldepflicht besteht. Wie seht ihr das?
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