siehe, 1008165 Aktivrente: Einschränkungen bei der Anwendung des Steuerfreibetrags Der Steuerfreibetrag zur Aktivrente kann derzeit in folgenden Abrechnungssituationen nicht berücksichtigt werden: Nettolohn Umgehungslösung: Wenn Sie Nettolohn abrechnen, verwenden Sie eine Bruttolohnart damit der Steuerfreibetrag korrekt berücksichtigt wird. Nebenlandwirte Ausblick: Mit dem nächsten Service-Release (voraussichtlich 11.06.2026) wird eine Anpassung bereitgestellt, sodass die Aktivrente auch für die Personengruppen 113 und 114 erfasst und abgerechnet werden kann. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung Das Dokument wird laufend aktualisiert. Sie erhalten an dieser Stelle rechtzeitig Informationen zur Umsetzung.
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