Das kann vielleicht in Zukunft mal funktionieren - im Moment allerdings nicht. Das Finanzamt liefert im Bereich Vermietungseinkünfte nur die Einkünfte des Vermietungsobjekt, keine Detailinformationen. Selbst wenn das Finanzamt die Abweichung in den Erläuterungen ausführt, dann handelt es sich dabei um eine manuelle Erläuterung. Deshalb ist es nur richtig und wichtig, dass zum Procedere der Erstellung einer nachfolgenden Erklärung gehört, dass man in den Vorjahresbescheid schaut, ob es Dinge gab, die für die aktuelle Steuererklärung zu beachten sind oder anderweitige Notizen bei nicht digitaler Akte. mfg
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