Hallo,
ich habe das Problem, dass im Einkommensteuerprogramm der Fehlerhinweis kommt, dass die AfA zwischen der Anlage EÜR und der Anlage AVEÜR nicht übereinstimmt.
Die Afa wird automatisch in Kanzlei-Rewe verbucht. Abstimmdifferenzen gibt es dort keine zwischen Fibu und Anlag. Die Werte werden anschließend mit den Programmverbindungen in die Anlage EÜR und AVEÜR übernommen. Da kommt es nun zu Abstimmdifferenzen. Wie kann das sein? Kennt jemand dieses Problem?
Moin,
wenn Sie die Datenübernahme aus der Anlagebuchführung korrekt ausgefüllt haben (Beraternummer und Mandantennummer richtig?) und dann die Datenübernahme angestoßen haben, kann ich mir nicht erklären, warum es noch Differenzen zwischen Anlage EÜR und Anlage AVEÜR gibt (haben sie die Zahlen der Anlage EÜR ebenfalls per Programmverbindung übernommen und nicht verändert?).
Ob der Fehler in der Anlage AVEÜR liegt, können Sie anhand der folgenden Auswertung aus Kanzeli-Rewe überprüfen:
Auswertungen / Anlagenbuchführung / Anlageverzeichnis - Umlaufvermögen (EÜR)
überprüfen.
Viel Erfolg bei der Suche.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Die Daten für die EÜR müssen von der Fibu an Steuern übergeben werden. Die Daten für die AVEÜR müssen direkt von der Anlage AVEÜR in Steuern von der Fibu abgeholt werden.
mfg
Genau das mach ich so ja schon seit Jahren so. Es gab noch nie Probleme. Jetzt ist das schon der zweite Fall....
Nutzen Sie einfach das neue DATEV EÜR Steuern
Dann gibt es diese Fehlermeldung nicht mehr.
Dafür hat man dann andere.
Ich hatte das Problem zuletzt, weil ein Kollege es irgendwie geschafft hat, dass der Zusammenhang zwischen der EÜR und der AVEÜR zwar angezeigt, aber nicht genutzt wurde. Nachdem ich EÜR und AVEÜR gelöscht hatte und neu über die Schnittstellen bespielt habe, hat wieder alles geklappt.
Grade ausprobiert. Beide Anlagen gelöscht, gespeichert, raus aus dem Programm. Neu eingespielt. Leider kein Erfolg.
Wurde vielleicht ein 1€-Erinnerungswert eines mehr als 5 Jahre alten GWG-Sammelpostens aufgelöst? Diesen Abgang kann die AVEÜR nicht automatisch übernehmen.
Dann manuell auf die Suche gehen. Einer der beiden Werte wird ja hoffentlich der richtige sein. Suchen, wo die Abweichung ist und prüfen, ob es bei dem Posten irgendwelche Besonderheiten gibt. Ohne nähere Angaben können wir auch nur raten.
Ich habe das Problem auch mal gehabt. Ich habe es in zwei Schritten gelöst. 1. Schritt: manuell (mithilfe der Entwicklung des Anlagevermögens) die AfA für bewegliche WG und unbewegliche WG zusammenrechnen und diese zwei Posten in die EÜR eintragen. 2. Schritt: AVEÜR auch im Bezug auf unbew. und bew. WG überprüfen, dass sie mit EÜR übereinstimmt. Die AVEÜR wird normalerweise aus dem Rechnungswesen richtig "befüllt". GWG extra prüfen und sinngemäß eintragen! Wenn der Gewinn sich nicht geändert hat, dann ist alles richtig gemacht. Nachdem ich mich mit diesem Problem rumgeschlagen habe, mache ich jetzt gleich eine Aufstellung: Bew./Unbew. in EÜR; Bew./Unbew. in AVEÜR, dann vergleiche ich die Zahlen und sehe sofort was zu tun ist. Viel Erfolg!
Hallo alexandrabeck,
wie wwinkelhausen schon schreibt, ist es ohne konkrete Daten schwierig, die Ursache für die Abweichung zu finden.
Wenn nicht bereits geschehen:
Evtl. hilft Ihnen im DATEV Hilfe-Center das Dokument Die (…) in der Anlage EÜR stimmt nicht mit der (...) Summe der Anlage AVEÜR überein dabei, über die dort enthaltene Gegenüberstellung der maßgebenden Zeilen der Anlage EÜR und der Anlage AVEÜR den Betrag der Abweichung zu ermitteln. Vielleicht kommt Ihnen dieser Betrag bekommt vor und Sie erhalten dadurch einen Hinweis auf den Grund für die Abweichung.
Ansonsten wenden Sie sich zur Ursachenforschung gerne an den Programmservice Steuern. Buchen Sie dazu am einfachsten einen verbindlichen Termin über www.terminland.de/steuern
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Ich hatte das Problem früher auch ab und zu gehabt. Mit der neuen EÜR gibt es diesen Fehler nicht mehr. Ich würde hier nicht lange im alten Programm suchen oder Termine vereinbaren.