Hallo Herr Hirsch, vielen Dank für die Abhilfe. Wenn ich das allerdings richtig sehe, muss für eine korrekte Berechnung der steuerpflichtige aber mehrere Jahre betreffende Arbeitslohn zusammen mit dem steuerfreien Arbeitslohn in der Anlage N-AUS erfasst werden. Das macht die Berechnung richtig, die Erklärung ist aber meiner Ansicht nach falsch? Die Fehlerbehebung im Programm ist mit Ende Oktober leider recht spät anvisiert, ich werde das mal intern besprechen., am Besten scheint mir, wenn wir richtig erklären und auch die richtige Berechnung aus der falschen Erklärung ablegen. Nachtrag: Verzeihung, in dem Hilfedokument wird ausdrücklich darauf hingewiesen die Änderung wieder rückgängig zu machen.
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