Finde das entsprechende Dokument nicht mehr, aber nur zur Sicherheit wegen den Benachrichtigungen, ein Zitat daraus: Hinweis: Im Betreff der E-Mail steht: ELSTER Benachrichtigung: Zum elektronischen Abruf bereitgestellter Bescheid. Nicht zu verwechseln mit der E-Mail zum Bescheidabgleich. Hier steht im Betreff der E-Mail: ELSTER: Automatische Benachrichtigung über bereitgestellte Steuerdaten (z. B. Einkommensteuerbescheid 2023). Bei mir ist das öfters so, dass der digitale Bescheid schon da ist, die Abgleichinformation aber noch nicht. Ich würde vermuten, dass das an der Verarbeitungszeit beim jeweiligen Finanzamt liegt - weiß es aber nicht wirklich. Papierbescheide werden über den Zentralversand der jeweiligen OFDen versendet - ob das auch mit den digitalen Bescheiden so erfolgt? mfg
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