@Interceptor schrieb: Ich würde es selbstverständlich über ein debitorisches/keditorisches Verrechnungskonto des Ges/GF verbuchen - fertig. Arbeitslohn oder eine VGA daraus zu kreieren macht doch keinen Sinn. Haben wir auch schon mal aus Vereinfachungsgründen gemacht ... aber irgendwann fällt einem das auf die Füße, weil der GGF eine Forderung in der Bilanz gegen sich selbst entdeckt, von der er nichts weiß. Eine Buchung auf nicht abziehbare BA hilft auch nicht vor einer verdeckten Gewinnausschüttung, die in der KSt Erklärung aufgenommen werden müsste, wenn die GmbH für den GF das Bussgeld übernimmt. Der GGF muss das dann in seiner ESt Erklärung aufnehmen, wenn die GmbH keine Kapitalertragsteuer abführt. Ist ja auch richtig: Sie werden einen solchen Passus, dass der Arbeitgeber Bußgelder übernimmt, in keinem Arbeitsvertrag finden. Einfacher ist es, dem GGF klar zu machen, dass das nicht geht .. und wenn es keine 1-Mann GmbH ist, auch Ärger mit den anderen Gesellschaftern gibt.
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