Hallo, ich bearbeite gerade die Steuererklärung eines Mandanten, der in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet und versuche die Anlage N-Aus auszufüllen. Dies ist ja an sich schon schwer genug, wenn man das nicht alle Tage macht - dazuhin bekomme ich jetzt eine Fehlermeldung, die ich nicht wegbekomme. 1) Zum einen gibt es eine Anlage N-Aus und eine 1.Anlage N-Aus in der Fehlermeldung: also 2 Anlagen, obwohl ich nur eine Anlage eingegeben habe. Wie bekomme ich die weg? 2) Dann hat jede Fehlermeldung den Text: "Bezeichnung und Betrag des enthaltenen, nach ausländischem Recht Steuerpflichtigen und nach deutschem Recht steuerfreien, Arbeitslohns sind nicht gemeinsam erfasst. Die elektronische Datenübermittlung unter Druck des Freizeichnungsdokument sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingabe." Die Hinweise beziehen sich auf die Zeile 36, Text und Betrag. Da der gesamte Arbeitslohn der Schweiz zuzurechnen ist müsste dies in Zeile 36 eingetragen werden. Wenn ich das tue, ist die Fehlermeldung weg, aber in der Steuerberechnung tauchen jetzt nur noch die Werbungskosten (mit Minusbetrag) bei der Einbeziehung der Einkünfte nach § 32b EStG auf. Wenn ich in der Zeile 40 dann bei der Aufteilung des Arbeitslohns den der Schweiz zuzuordnenden Betrag ausfülle, dann bekomme ich diesen Betrag auch in die Steuerberechnung - allerdings wieder mit einer Fehlermeldung. Das kann ja nicht sein.. Liege ich da jetzt irgendwie falsch, oder hat jd. eine Idee.. Vielen Dank T. Oberer
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