Hallo,
ich muss hier Aushilfsweise eine Lohnabrechnung erstellen und bin leider nicht so bewandert. Ich muss rückwirkend ab Juni das Gehalt ändern. Das ist irgendwie schief gegangen - nun sind in den Abrechnungen einer Mitarbeiterin bei den Monaten Juni, Juli und August Fehler drin. Wie kann ich diese Daten vollkommen löschen und quasi von vorne anfangen ?
Das Programm löscht mir nur unter Abrechnung / Löschen Abrechnung den aktuellen Monat August. Wie komme ich an die Abrechnungen vorher?
Vielen Dank für die Rückmeldungen
Thomas Oberer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Im Lohn und Gehalt kann immer nur die Abrechnung des letzten Monats zurück gesetzt werden.
Bei Korrekturen wird in den Stammdaten des Mitarbeiters mit Hilfe der Historie (ab welchem Monat eine Vergütung gilt) eine Korrektur erzeugt (Entgeltabrechnung oder Schnellerfassung), die dann in der aktuellen Abrechnung aufgeführt wird mit Bsp. mit August wird der Festbezug Gehalt 2000 geändert von 2000,00 auf 2500,00:
Lohnabrechnung August
Lohnart ST SV GB Betrag
2000 Gehalt L L J 2.500,00
Nachberechnung 07/2025:
2000 Gehalt L L J 500,00
Nachberechnung 06/2025:
2000 Gehalt L L J 500,00
Gesamt-Brutto: 3.500,00
Oder Festbezug 2000 auf Null setzten ab Monat 06/2025 und neuen Bezug mit anderer Lohnart dazu mit Historie ab 06/2025.
Oder
Wenn über die Bewegungsdaten (Monatserfassung) erfasst wurde, wird dort geändert; Differenz -Betrag im aktuellen Abrechnungsmonat mit Zuordnungsmonat Bsp 07/2025.
Hallo,
zurückliegende Gehaltsabrechnungen können / dürfen nicht gelöscht werden. Bei dem
Mitarbeiter Schnellerfassung, Entlohnung, in den Feldern Gehalt den neuen Betrag
überschreiben und die Abrechnung erstellen. Er korrigiert dann die Beträge mit dem Hinweis
auf welchen Monat welche Korrektur erfolgt.
Hallo,
wird beim Monatsabschluss automatisch die Datensicherung / Archivierung bei Datev durchgeführt ?
Dann geht es über Datev, kostet aber.
Achtung alles vorher als PDF spreichern.
Nach der Rücksicherung sind alle Daten weg.
Vielen Dank für die Antworten und Hinweise zu meiner Frage; ich habe das dann über die Hilfestellung von DATEV gelöst.
Viele Grüße
Thomas Oberer