Ja, ich sehe hier genau wie Sie unbedingt Handlungsbedarf, auch seitens der Datev. Ich finde es schon wichtig, dass in der Lohnsteuerbescheinigung der reduzierte Anteil ausgewiesen wird, aus genau den Gründen, die Sie nennen. Ich denke aber von der Logik her, kann doch die 96%-Bewertung nur stattfinden auf den Teil, der grundsätzlich ein geldwerter Vorteil wäre - und das ist doch nur der Arbeitgeber-Zuschuß von 14,50 und nicht die 55,10. Daher würde ich nur 96% auf 14,50 anwenden. Und ob man die Differenz als zweite Lohnart tatsächlich in der Lohnabrechnung aufnehmen sollte? Ihre Idee ist nicht schlecht, aber irgendwie finde ich es doch unrund. Lieber würde ich das in der Fibu glatt buchen und dem Arbeitnehmer nur das ausweisen, was wirklich bewertet wird. Eine Lösung der Datev wäre hier wirklich wünschenswert - wenn ich diesen Beitrag lese, sieht man ja, wie unterschiedlich jeder das handhabt. Und das Deutschlandticket ist ja ein Thema, was uns alle immer wieder begleiten wird. @ Datev: ist hier, wie Herr Lutz angesprochen hat, evtl. etwas in Planung?
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