Hallo,
ich habe folgenden Hinweis bei einer seit Jahren (seit 2005) beschäftigten Minijobberin, die Altersvollrentnerin (Regelaltersgrenze erreicht) ist:
Hinweis #LN12568
Im Monat 01/2023 übersteigt das Entgelt in Höhe von 519,12 Euro die bis 2012 gültige Geringfügigkeitsgrenze
von 400,- Euro; Der Eintrag 'Antrag liegt vor' ist nicht ausgewählt.
» Prüfen Sie, ob das Entgelt im Durchschnitt dauerhaft die Grenze von 400,- Euro übersteigt und korrigieren
Sie ggf. den BGS-RV von 5 auf 1, falls ab 01/2023 kein Befreiungsantrag vorliegt.
Bisher hatte ich unter Tätigkeit - DEÜV-Meldung den Rentnerschlüssel hinterlegt, jedoch kam dann der ab 1.1.23 geltende Hinweis, das bei PGR 119 Eingaben notwendig sind wegen des Verzichts auf RV-Freiheit. Da ich jedoch keinen PGR 119, sondern 109 habe, trifft dies nicht zu und nach meiner Frage in der Datev-Community zum Thema "geringfügig beschätigte Rentner neue Angabe Verzicht auf RV-Freiheit ab 01.01.2023" hat die Datev, Frau Heubeck, mir geantwortet, dass bei PGR 109 mit der BGR 6500 keine Angabe zum Rentnerschlüssel notwendig sind. Doch nun erhalte ich diesen Hinweis. Die alte Regelung der bis 2012 beschäftigten Minijobber bei einem Entgelt von 400 € ist ja hier total irrelvant, da meine Minijobberin zwischenzeitlich Rentnerin (schon 2016) geworden ist (was das Programm ja nun eigentlich nicht mehr wissen kann, da ich den Rentnerschlüssel rausnehmen muss).
Kann die Datev mir noch mal helfen oder natürlich auch jemand anders?
Guten Morgen,
schau mal rechts unter "Empfehlenswert".
ist das hilfreich?
Gruß und schöne Restwoche, vw
Guten Morgen, ja vielen Dank. Den Thread hatte ich auch vorher gelesen, und die Einstellungen so wie vorgeschlagen eingetragen. Das hat bei mir leider nicht funktioniert. Dann bekam ich andere Fehlermeldungen. Ich glaube bei mir ist das Problem, das die Minijobberin schon 2012 beschäftigt war. In dem anderen Thread war das wohl nicht der Fall.
Trotzdem danke für deinen Tipp!
Guten Morgen, kann die Datev zu diesem Sachverhalt vielleicht noch einmal Stellung nehmen? Das wäre toll.
Hallo,
ist unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Gruppe „Eingaben für Rentner ab 01/2023“ das Kontrollkästchen „Verzicht auf die RV-Freiheit als Rentner“ aktiv mit gültig ab 01/2023 deaktiviert?
Klicken Sie dafür auf das graue Kontrollkästchen sodass es weiß wird und hinterlegen Sie bei „Gültig ab:“ 01/2023.
Sollte der Hinweis dennoch weiterhin ausgewiesen werden, prüfen wir den Sachverhalt gerne individuell auf weitere Eingaben. Wenden Sie sich dazu bitte über einen der anderen Servicekanäle an uns.
Sehr geehrte Frau Preuß,
ja, das Kästchen ist deaktiviert. Trotzdem kommt der Hinweis. Ich melde mich nun direkt über den Servicekontakt an Sie.