Hallo Community,
das Service-Release 11.86 von Lohn und Gehalt classic / comfort / compact steht seit dem 09.06.2022 für Sie zur Installation per DFÜ bereit.
Für LODAS classic / comfort / compact wird das Service-Release 11.86. voraussichtlich am 15.06.2022 ca. 18:15 Uhr per DFÜ bereitstehen.
Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung für Lohn und Gehalt finden Sie hier.
Gesetzliche Änderungen
Mit der Version 11.86 werden die mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossenen Entlastungen für Arbeitnehmer rückwirkend ab 01.01.2022 umgesetzt.
Damit verbunden sind mögliche Änderungen der Nettoverdienste für bereits abgerechnete Monate. Dies hat Auswirkungen auf bereits übermittelte EEL-Meldungen und AAG-Anträge.
Bei AAG-Anträgen gilt das bekannte Vorgehen. Ergibt sich eine Änderung des Nettoverdienstes, storniert und erstellt Lohn und Gehalt automatisch einen neuen AAG-Antrag.
Update 13.06.2022: Ergeben sich bei der Abrechnung von Nettolohnarten steuerliche Änderungen durch die Umsetzung des Steuerentlastungsgesetzes, verändert sich auch das hochgerechnete Brutto-Entgelt. Lohn und Gehalt storniert und erstellt in diesem Fall automatisch den AAG-Antrag neu.
Laut Gesetzgebung dürfen in diesem Sonderfall die EEL-Meldungen nicht storniert und neu erstellt werden. Mit Installation der Version 11.86 wird für bestimmte Arbeitnehmer automatisch unter Krankheitszeiten | Arbeitsentgelt, das Kontrollkästchen "Zeiträume und Beträge festschreiben" aktiviert. Dadurch werden die EEL-Meldungen nicht storniert und neu erstellt.
In folgenden Fällen besteht jedoch manueller Handlungsbedarf bei EEL-Anträgen:
- Bei der Abrechnung des Ausfallschlüssels "PK" (Pflege krankes Kind mit Krankentagegeld).
- Wenn die EEL-Meldung tatsächlich neu erstellt werden muss.
Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 1024281.
Von der Bundesagentur für Arbeit wurden aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes neue Kug-Tabellen für 2022 veröffentlicht. Mit der neuen Version von Lohn und Gehalt erfolgt für betroffene Arbeitnehmer eine automatische Nachberechnung gemäß den aktuell gültigen Kug-Tabellen.
Update 23.06.2022:
In der Weisung 202206008 von der Bundesagentur für Arbeit werden die Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 auf die Korrektur von Kurzarbeitergeld aufgeführt.
Dort wird beschrieben, dass die bisher erfolgten Abrechnungen des Kurzarbeitergeldes für die Abrechnungsmonate ab Januar 2022 durch die Arbeitgeber zu korrigieren sind.
Für die Korrekturen gilt auch nicht die Dreimonatsfrist aus §325 Abs. 3 SGB III.
In Lohn und Gehalt werden die Kug-Anträge durch die Neuberechnung bis 01/2022 rückwirkend korrigiert. Eine Unterdrückung der Nachberechnung in Lohn und Gehalt ist aufgrund der Gesetzesvorgabe nicht möglich.
Rückwirkend ab dem 01.01.2022 wird die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,38 € erhöht.
Zum 01.07.2022 gibt es neue Pfändungsfreigrenzen.
Funktionale Änderungen
Ab Lohn und Gehalt 11.86 können Rückmeldungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt in den Kalender übernommen werden.
Wenn Sie die Rückmeldungen zur eAU automatisch in den Kalender übernehmen wollen, aktivieren Sie unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Feiertage/Urlaub/AU-Bescheinigung | Registerkarte „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ das Kontrollkästchen „Ausfallschlüssel K / KF / KB / EK für rückgemeldete Krankheitstage erzeugen“.
Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 1022693.
Sie können die Gegenstandswerte unter Extras | Gegenstandswerte | Gegenstandswerte Mandant in der Registerkarte "Zuordnung Datenübermittlungsverfahren" aufrufen. Hier können Sie die Gebührennummer für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zuordnen.
Mit Lohn und Gehalt 11.86 kann der Monatsabschluss für die Kug-Korrekturen 2020 mehrfach zurückgesetzt werden.
Beachten Sie hierzu bitte das Dokument 1023064.
Mit dem Fondsstandortgesetz sollen seit dem 01.07.2021 die Mitarbeiterkapitalbeteiligungen attraktiver werden. Für die Abrechnung dieser Vermögensbeteiligungen gibt es mit Lohn und Gehalt 11.86 neue Lohnarten.
Eine Übersicht der neuen Lohnarten, entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1024278.
💡Kennen Sie schon unsere Tipps & Tricks-Seite in Lohn und Gehalt?
Diese finden Sie auf der Mandantenebene im Übersichtsbaum. Die Seite wird regelmäßig mit aktuellen Themen/Informationen sowie Medien wie Hilfe-Bots, Hilfe-Videos und Klick-Tutorials aktualisiert.
Diese und weitere Themen finden Sie auch in den folgenden Dokumenten:
Viele Grüße aus Nürnberg
Ihr Community-Team Personalwirtschaft Lohn und Gehalt
@Astrid_Preuß schrieb:
- AAG-Anträge
Bei AAG-Anträgen gilt das bekannte Vorgehen. Ergibt sich eine Änderung des Nettoverdienstes, storniert und erstellt Lohn und Gehalt automatisch einen neuen AAG-Antrag.
Dies ist ein mir nicht bekanntes Vorgehen, da in den AAG-Anträgen in der Regel Bruttobeträge enthalten sind.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir überprüfen den Beitrag nochmals und geben entsprechend Rückmeldung.
Hallo Frau Preuß,
hallo Herr Kollege Lutz,
die Aussage zu den AAG-Anträgen verstehe ich im Kontext des vorherigen Absatzes zum Steuerentlastungsgesetz 2022.
In den EEL-Meldungen gibt es sehr wohl neben den Brutto-Werten auch Netto-Werte, so dass ich vermute, dass nicht die AAG-Anträge, sondern vielmehr die EEL-Meldungen gemeint sind.
Das sollte sich aber Anfang der kommenden Woche hausintern bei DATEV klären und dann entsprechend berichtigen lassen.
Ein schönes Wochenende wünscht
Hallo Herr Kollege Hein,
zu den EEL-Anträgen würde dies passen. Aber die sollen ja gerade nicht neu übermittelt werden, wenn sich nur die Änderung aufgrund der neuen LSt-Berechnung ergibt.
Aber schauen wir mal, was Frau Preuß uns nächste Woche an Erkenntnissen liefert.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
danke Ihnen für Ihr Feedback. Sie haben natürlich vollkommen Recht.
Die AAG-Anträge werden nur storniert, sofern sich das hochgerechnete Brutto-Arbeitsentgelt verändert. In Verbindung mit dem Steuerentlastungsgesetz kann dies bei der Abrechnung von Nettolohnarten vorkommen, wenn sich durch die steuerliche Nachberechnung auch das Brutto-Entgelt ändert.
Wir haben diese wichtige Informationen auch im obigen Beitrag korrigiert.
18.06.2022 15:20 zuletzt bearbeitet am 18.12.2023 16:52 von Dirk_Jendritzki
Beitrag durch @Dirk_Jendritzki auf Wunsch des Nutzers gelöscht.
Hallo Lohn2 ,
verwechseln sie gerade AAG (Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz) mit den EEL Meldungen ( Entgeltersatzleistungen) ?
Die EEL werden wie oben von Frau @Astrid_Preuß - beschrieben automatisch festgeschrieben - Änderung nur bei Nettolohnvereinbarung notwendig, dann muss man das manuell aufheben.
Bei AAG keine Änderung bei Bruttlohnvereinbarung, wenn es eine Nettolohnvereinbarung gibt ändert sich hier auch das Brutto und eine Korrektur ist notwendig, ggf. auch bei KUG.
18.06.2022 16:08 zuletzt bearbeitet am 18.12.2023 16:52 von Dirk_Jendritzki
Beitrag durch @Dirk_Jendritzki auf Wunsch des Nutzers gelöscht
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu dem EEL-Verfahren.
Sie schrieben "laut Gesetzgebung dürfen die EEL-Meldung nicht storniert werden"/ auch in der DATEv Mitteilung für Lodas stand laut "Verfahrensbeschreibung und Anraten des ITSG" dürften die EEL Meldungen nicht storniert werden. Ich kann jedoch nirgendwo in der Gesetzgebung finden, dass diese Meldung tatsächlich nicht erzeugt werden soll. Vielleicht können Sie mir ja auf die Sprünge helfen?
Liebe Grüße schonmal
Ich habe eine Frage zu dem Hinweis im Dokument 1024281, dass beim Ausfallschlüssel PK grundsätzlich ja manuell das Kontrollkästchen Zeiträume und Beträge festschreiben aktiviert werden muss, damit keine Storno-Neu EEL-Meldung erstellt wird. Im Fall einer monatsübergreifenden Pflege krankes Kind Abrechnung darf dieses jedoch nicht erfolgen. Die EEL-Meldung wird dann also storniert und neu erstellt und man soll, falls sich die Krankenkasse meldet und die Aussage trifft, dass die Meldung nicht erforderlich ist, den Datev Programmservice kontaktieren. Was würde die Datev denn dann hierbei tun? Können Sie mir hierzu die Hintergründe erläutern? Ich habe Fälle der monatsübergreifenden PK-Ausfallschlüssel mehrfach. Ist die Stornierung und Neuerstellung denn überhaupt zulässig? Ich sehe den Unterschied nicht zu einem nicht monatsübergreifenden PK-Schlüssel. Woran will die Krankenkasse denn erkennen, ob es eine Neuerstellung nur aus Gründen des Steuerentlastungsgesetzes ist und mir dann die Rückmeldung geben, dass diese Meldung nicht erforderlich ist? Ich denke, sie werden dann doch einfach das Kinderkrankengeld neu berechnen, was ja wohl nicht korrekt sein dürfte nach Gesetzgeberaussage.
Vielleicht kann die Datev hierzu weitere Hintergründe erläutern, um uns hierbei auch haftungstechnisch für die Korrekte Nettolohnübermittlung über die EEL abzusichern, bevor ich jetzt alle monatsübergreifenden PK-Ausfallschlüssel neu übermitteln lasse, da ich das Kontrollkästchen nicht aktivieren soll.
Hallo,
bei uns wurde das Update eingespielt und rechnet auch entsprechend die Steuerbeträge zurück in der Juni Abrechnung.
Da einer unserer Mandanten aufgrund einer Insolvenz nachträglich zum 31.05.2022 Meldungen erstellen muss, würden aktuell alle Abrechnungen Juni diese Steuerentlastung für alle beinhalten und das kann aufgrund des abgeschlossenen Insolvenzgeldes nicht gemacht werden.
Wenn ich den letzten Monat zurücksetze und den Mai neu abrechne, damit die Meldungen erstellt werden, würde die Steuerrückrechnung auch erfolgen? Oder erst mit einer Juni-Abrechnung?
Und falls sie auch erfolgen würde: Kann man diese irgendwo unterdrücken?
Danke!
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Meine Nichte hat diese Abrechnung erhalten. Ich gehe mal davon aus, dass die mit Lohn&Gehalt gemacht ist. Wir setzen im Büro Lodas ein und das macht eine Korrektur für jeden Monat.
Was ist das denn für eine Darstellung. Könnt ihr mich in der Community da bitte aufklären.
Vielen Dank und Grüße aus Schwaben
Hallo,
Sie haben Recht – diese Lohnabrechnung wurde mit Lohn und Gehalt erstellt.
Im Gegensatz zu LODAS wird in Lohn und Gehalt für nachberechnete Monate keine neuen Brutto/Netto-Abrechnungen erstellt. Die Änderungen werden im aktuellen Abrechnungsmonat auf der aktuellen Brutto/Netto-Abrechnung ausgewiesen.
Guten Tag,
vielen Dank für die Rückmeldung. Dann bin ich sehr froh, dass wir Lodas in der Kanzlei einsetzen. Die Darstellung ist ja doch recht gewöhnungsbedürftig.
Da würden ja die Mandanten laufend nachfragen. Einzigster Vorteil ist, dass weniger Papier verschwendet wird.
Ich frage mich aber auch noch ist es überhaupt richtig ? Die Änderung der Tabelle und des Pauschbetrages ist doch kein steuerfreier Bezug. Hat da noch keiner moniert.
Schönes Wochenende. Grüße
@Astrid_Preuß Kann man den Teil von @jbcl07 nicht in einem neuen Beitrag abtrennen. Irgendwie hat es ja nichts mehr mit der neune Version zu tun.
Dann bin ich sehr froh, dass wir Lodas in der Kanzlei einsetzen. Die Darstellung ist ja doch recht gewöhnungsbedürftig.
Dafür hat Lohn und Gehalt andere Vorzüge. 😀
Ich frage mich aber auch noch ist es überhaupt richtig ? Die Änderung der Tabelle und des Pauschbetrages ist doch kein steuerfreier Bezug. Hat da noch keiner moniert.
Was soll nicht richtig sein? Ich verstehe nicht, was Sie meinen. Die Nachberechnung der Lohnart 2480 dürfte nicht durch das Programmupdate ausgelöst sein, sondern durch eine nachträgliche Erfassung. Vielleicht bringen Sie mal Licht ins Dunkel was Sie meinen.
Guten Tag,
ich habe die Lohnabrechnung von meiner Nichte vorgelegt bekommen, die ein(e) Kollege/Kollegin erstellt hat. Da ich Lodas Anwender bin, habe ich ja keine Ahnung wie dort die Abwicklung geht.
Lassen wir das Thema aber hier. Die Art und Weise der Ansprache gefällt mir überhaupt nicht, ich habe nur höflich gefragt.
Vielen Dank für die Rückmeldung an Datev.
Hallo,
Die Art und Weise der Ansprache gefällt mir überhaupt nicht, ich habe nur höflich gefragt.
entschuldigen Sie, wenn Sie meine Antwort als unhöflich empfanden, ich wollte Ihnen tatsächlich nur helfen.
Um Abtrennung hatte ich nur gebeten, damit Ihr Thema in einem eigenen - von der Thematik SR 11.86 losgelöst - Beitrag (vielleicht) gelöst werden kann.
Sollten Sie die fehlende Anrede als unhöflich empfunden haben, sorry.
Und im Übrigen habe ich Ihre Frage nicht verstanden und deshalb nachgefragt.
Viele Grüße
T. Reich
@jbcl07 ,
... also ich stehe als Leumundszeuge zur Verfügung
... ich bestätige hiermit, dass @t_r_ jede Form von Unhöflichkeit fremd ist
Ich mag seine Hilfsbereitschaft, sein Fachwissen, seine Neutralität und seinen, des Öfteren aufblitzenden, Humor ausgesprochen gern 😉
Hallo @LisaH,
lt. den Gemeinsamen Grundsätzen zum EEL-Verfahren sind Mitteilungen aufgrund von Änderungen des Entgelts im Nachhinein nicht automatisch zu stornieren.
Die automatische Nachberechnung durch den Programmablaufplan (PAP) für die Steuer führt zu einer nachträglichen Entgeltänderung.
Wenn z. B. eine EEL-Bescheinigung im Februar erstellt wurde, lag zu diesem Zeitpunkt kein Anspruch der neuen Entgeltberechnung durch den Steuer-PAP vor. Der Anspruch daraus ergibt sich erst ab Juni, ab hier dann aber rückwirkend.
Daher muss eine EEL-Storno-Neu-Meldung unterdrückt werden.
Hallo @schlappi007,
die Sachverhalte bei einer monatsübergreifenden Abrechnung mit dem Ausfallschlüssel „PK“ (Pflege krankes Kind mit Krankentagegeld) sind meist sehr individuell.
Bitte wenden Sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns, gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Anliegen.
Hallo @SuseV,
sobald für ausgeschiedene Mitarbeiter aus anderen Gründen eine (Nach-)Berechnung angestoßen wird, wird die neue Steuer berechnet. Diese Berechnung kann nicht unterdrückt werden.
Das gilt aber erst ab der Lohnabrechnung für Juni.
Gerne können Sie sich zur individuellen Klärung dieses Sachverhaltes über die üblichen Servicekanäle mit uns in Verbindung setzen.