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GKV Monatsmeldung: werden die rückgemeldeten Werte automatisch beitragsmäßig berücksichtigt?

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letzte Antwort am 03.12.2024 12:34:37 von schlappi007
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schlappi007
Einsteiger
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Hallo, ich habe von einer Mehrfachbeschäftigten von der Krankenkasse die GKV-Monatsmeldung für das ganze Jahr (2023) rückgemeldet bekommen. Daraus ergibt sich, dass sie in einigen Monaten in Summe wohl über der KV-BBG verdient hat. Berücksichtigt Lohn und Gehalt dieses nun automatisch oder muss ich etwas "tun"? Die Beiträge wurden dann ja in diesen Monaten des Übersteigens zu hoch berechnet.

 

Vielen Dank.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

 

wenn die Beitragsbemessungsgrenze durch beide Beschäftigungen überschritten wird, erhalten die Arbeitgeber eine Rückmeldung von der Krankenkasse. Diese Rückmeldung enthält Informationen darüber, wie die Beiträge auf die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse verteilt werden müssen.

 

Eine etwaige Korrektur der bereits abgeführten Beiträge erfolgt automatisch über eine Nachberechnung in Lohn und Gehalt mit dem nächsten Abrechnungslauf. Ein manuelles Eingreifen Ihrerseits ist nicht notwendig.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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schlappi007
Einsteiger
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Herzlichen Dank!

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letzte Antwort am 03.12.2024 12:34:37 von schlappi007
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