Hey, sorry, hab die Antwort nicht gesehen. Also grundsätzlich würde ich die zustimmen. Ob es eine unfertige Leistung ist, kann ich gerade nicht so richtig sagen, aber der Gewinn ist ja erst realisiert, wenn die Forderung hinreichend konkretisiert wurde. Also wohl bei Rechnungsstellung. Jedoch würde ich mir noch die Verträge anschauen bezüglich Teilleistungen. Ich ziehe hier mal den Vergleich zum Bau. Grundsätzlich ist ja der Umsatz erst erwirtschaftet, wenn das Haus gebaut ist. Wenn aber Teilleistungen (z.B. Fundament, Wände, Dach o.ä.) vertraglich vereinbart wurden, sind diese bereits als Erlös zu erfassen. Genauso wird es hier sein, denke ich. Aber da in deinem Fall keine Rechnung oder Anzahlung vor März passiert, ist der Umsatz wohl auch erst in März/April zu erfassen.
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