@Fin_9916 schrieb: ... innerhalb dieser ESt-Erklärung eine USt zu machen ist für die V+V oder Photovoltaikanlage oder Einkünfte aus L+F, Kleinunternehmer (Angaben innerhalb der ESt). ... Diese Personen sind umsatzsteuerlich Unternehmer, also strikte Trennung in ein separates Mandat (Unternehmen). Sicher, man könnte auch bei der natürlichen Person eine Umsatzsteuerleistung anlegen. Das funktioniert aber nur solange, wie die "Steuerpflichtige Person" Unternehmer ist. Wenn es z.B. Ehegatten oder die Ehefrau betrifft, dann muss man höllisch aufpassen, dass es beim Stammdatenabgleich nicht jedes mal die Stammdaten zerschießt. Ich bin für strikte Trennung und Verknüpfung über Beziehungen. mfg
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