Wenn wir Unterlagen per Mail an den Mandanten schicken, machen manche einen Postausgangssatz und manche nicht.
Wie macht ihr das?
Sind wir verpflichtet, ein lückenloses Postausgangsbuch zu führen? Ich denke nicht.
Wenn man die versendete Mail in DMS ablegt, sollte das doch reichen, oder?
Eine Verpflichtung gibt es generell nicht - ich mache es trotzdem. 🙂
Hier wurde auch schon darüber diskutiert:
mfg