@deusex schrieb: M.E. ergibt sich keine gesetzliche Pflicht, Personalbögen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Ich lasse mich gerne aufklären, aber wenn nein, entbürokratisiere ich gern . . . Wir machen dies jetzt bereits seit geraumer Zeit mit dem DATEV-Personalbogen, was ein stimmiger, weitgehend barrierefreier Prozess; diese Personalbögen liefern alle beitragsrelevanten Daten, sonst wäre eine Verarbeitung nicht möglich. Man sollte nicht vergessen, dass der Bogen lediglich dem Arbeitnehmer zum Ausfüllen überlassen wird; da haben irgendwelche Angaben zur Art der Beschäftigung, Tätigkeitschlüsseln o.ä. nichts verloren -> reduce to the max ! Der Prüfer kann das im Rahmen der Auskunfts- und Vorlagepflicht des Arbeitgebers schon verlangen, aber nicht, dass diese für seine Begriffe vollständig sind und sofern alle beitragsrelevanten Daten vorliegen, was auch bei den Personalbögen der DATEV der Fall ist, sehe ich hier kein enstehendes Problemfeld. Natürlich gibt es keine Pflicht zur Erstellung und auch keine zur Vorlage. Die beitragsrelevanten Daten sind für die Abrechnung wichtig, klar. Allerdings kann, bei Nichtvorlage eines Arbeitsvertrages, ein korrekt und vollständig ausgefüllter PersFB wichtige Angaben nach dem Nachweisgesetz abdecken und auch durchaus zur Arbeitserleichterung, sowohl im Betrieb als auch beim Lohnabrechner, dienen. Ich vertrete meinen Mandanten in Betriesprüfungen und dazu gehört auch, nicht über jedes Stöckchen zu hüpfen, das einem ein Prüfer hinhält und ich würde meinem Mandanten schon gar nicht erzählen, wie zufrieden der Prüfer mit mir war, wenn Sie verstehen . . . 😉 Wenn so mancher auch denkt, dass er in der Gunst des Prüfers ist, wenn er ihm alle Wünsche von den Lippen abliest, liegt falsch. Ein freundlicher, höflicher, respektvoller Umgang steht außer Zweifel, aber Grenzen dürfen durchaus gezogen werden; wir sind keine DRV/FA-Lakeien. Da bin ich ebenfalls bei Ihnen. Allerdings kann man es sich und dem Prüfenden auch leichter machen, denn nur schnell abgeschlossene Prüfungen sind gute Prüfungen. Und wenn dann ein korrekt und vollständig ausgefüllter PersFB dabei helfen kann, who cares? Die Idee und den Links zu formularseitigen Personalbögen zum ausfüllen, empfinde ich schon recht "seltsam" und hat mit einer modernen Kanzleiführung bzw. Lohnbuchhaltung wenig zu tun. Da kann jeder natürlich eine eigene Meinung haben, die von den eigenen Workflows bestimmt wird. Die einzig richtige Lösung wird es naturgemäß nicht geben. Sofern ein Prüfer Unterlagen einfordert, kann er diese gerne via USB als Datei haben, aber es verlässt hier kein Blatt Papier die Kanzlei, was nicht als Papier reingekommen ist (physische Mandantenunterlagen). Das hat sich durch Cryptshare ohnehin erledigt. Auch wenn diese Lösung sicherlich umständlich ist und einen nicht unerheblichen Anfall von E-Mails produziert (Verifizierungen, Abrufmitteilungen, Löschnachrichten) produziert, hat seit drei Jahren kein Papier mehr das Haus verlassen. Bei der letzten Präsenz-Prüfung vor vier Jahren wurde der Prüferin die Funktion des Kopierers gezeigt und das wars. PS: Vor vier Jahren hätte ein vollständiger und unterschriebener PersFB eine mögliche Haftungsfreistellung eines Mandanten für nachzufordernde Beiträge auslösen können. Natürlich wäre dies eine Ermessensentscheidung der Prüferin gewesen, fair enough, aber ich habe mich tatsächlich mit ihr sehr gut verstanden.
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