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SEPA-Überweisung an Bankportal

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letzte Antwort am 17.06.2026 13:40:21 von Nina_Schöneweis
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patricia
Einsteiger
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Hallo,

 

wir nutzen LuG und haben einen neuen Mandanten. Die Zahlungen zum Lohn sollen ins Bankportal vom Mandanten übertragen werden (nicht DUO). Wir haben dazu in LuG bei Bank - Zahlungserstellung jeweils als Zahlungsart SEPA-Überweisung eingestellt und bei Übermittlungsweg "Übermittlung SEPA-Überw. ins RZ mit Freigabe über Begleitzettel oder Bankportal". Der Begleitzettel wird erzeugt aber es kommt keine Datei bei der Bank (Deutsche Bank Chemnitz) an. Auf Rückfrage bei der Bank wurde mitgeteilt, dass es Umstellungen bei der Datev gab und es deswegen nicht angekommen sei. Weiß hierzu jemand etwas? Das Problem trat sowohl im April als auch im Mai mit der Abrechnung auf. Beim vorherigen Steuerberater hat das wohl problemlos geklappt. 

 

Fehlt hier ggf. nochmal irgendwas bei den Einstellungen?

 

Ich würde mich freuen, wenn jemand helfen könnte.

GLH
Fachmann
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

 

das war bis vor kurzem (wenige Wochen) ohne Begleitzettel bei der Deutschen Bank nicht möglich. Ich denke die vorherigen Berater habender Bank den Begleitzettel gemailt / gefaxt, deswegen hat es funktioniert.

 

Es müsste eine neue Vereinbarung Teilnahme am beleglosen Datentausch per DFÜ unter Einschaltung von SRZ ausgefüllt werden und dort (Punkt 2I3 Nr.1) die "Digitale Freigabe ab [xx.xx.xxxx] mittels Online Banking eingetragen werden.

 

 

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patricia
Einsteiger
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Hallo,

 

vielen Dank für die Rückmeldung. Wir nutzen die Möglichkeit recht wenig, sodass ich da nicht so die Erfahrung habe bei welcher Bank das klappt und wo ggf. nicht.

 

Bekommen wir diese Vereinbarung von der Bank und muss diese dort angefordert werden? 

 

LG

Patricia

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Patricia,

 

in diesem Dokument finden Sie unter Punkt 3 den Link zum Standard Vordruck „Vereinbarung über die Teilnahme an der beleglosen Datenübermittlung unter Einschaltung eines Service-Rechenzentrums“.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Neu-Anwender2025
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

ich habe zu diesem Thema eine Frage.

 

Wir haben einen Mandanten übernommen, welcher ebenfalls diese Methode nutzt. Muss jetzt als neuer Berater ein eine neue "Vereinbarung über die Teilnahme an der beleglosen Datenübermittlung unter Einschaltung eines Service-Rechenzentrums“ erstellt werden oder ist die "alte" Vereinbarung weiterhin gültig?

 

Ich weiß, dass der Vorberater mit LODAS abgerechnet hat und wir mit LuG.

 

Vielen Dank für die Rückmeldung.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


das Formblatt "Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren" ist pro Bankverbindung abzugeben. Es ist eine Vereinbarung zwischen dem Mandant und der jeweiligen Bank.


Bei einem Wechsel des Abrechnungsprogrammes von LODAS auf Lohn und Gehalt ist die Vereinbarung weiterhin gültig, da beide Programme das DATEV-Rechenzentrum zur Weitergabe der Zahlungsträger nutzen.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Miss-Ruemki
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Hallo, 

 

ich habe dazu auch eine Frage. 

 

Ein Mandant von uns hat bisher immer den Begleitzettel erhalten und musste den unterschrieben der Bank vorlegen. Nun fragt er mich, ob man das auch ganz automatisieren kann, ohne das der Begleitzettel immer wieder vorgelegt werden muss. 

 

Laut der Suchmaschine mit den zwei OO geht das, leider bin ich da nicht so versiert, was die ganzen Einstellungen bei Datev LuG angeht und was noch so erforderlich ist. (bin erst knapp ein Jahr in der Lohnbuchhaltung tätig, also quasi so gut wie neu)

 

Muss der Mandant dazu dieses Formular ausfüllen und seiner Bank vorlegen? Leider ist unser Mandant auch technisch nicht so versiert, DUO hat er nicht und Onlinebanking auch nicht, das hätte ich leicht umstellen können.

 

Aber bei dem anderen bin ich echt überfragt. 

 

Ich danke schon mal für die Antworten. 🙂 

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
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Hallo,

 

bitte klären Sie bzw. der Mandant mit der betroffenen Bank, ob Zahlungen von der Bank auch ohne dem unterschriebenen Begleitzettel ausgeführt werden können und wenn ja, welche Unterlagen/Formulare dazu benötigt werden.

 

Nutzt der Mandant ein (lokales) Bankportal mit Zugriffsmöglichkeit auf das DATEV-Rechenzentrum? Dann könnten mit dem Übermittlungsweg "Übermittlung SEPA-Überw. ins RZ mit Freigabe über Begleitzettel oder Bankportal" darüber die Zahlungen vom Mandant freigegeben werden.

 

Wenn der Mandant weder DATEV Unternehmen online noch ein Online-Banking nutzt, bleibt als Alternative ggf. noch der Übermittlungsweg "Erstellung am PC (Übergabe an Zahlungsverkehr oder Datei-Export)".

 

Wenn bei Ihnen das DATEV Programm Zahlungsverkehr im Einsatz ist, beachten Sie das Dokument Zahlungsdaten an DATEV Zahlungsverkehr übergeben.

 

Sollen die Zahlungen exportiert werden, damit sie im Anschluss in ein Bankprogramm oder in das Programm Zahlungsverkehr beim Mandant eingespielt werden können, beachten Sie das Dokument Zahlungsdaten im SEPA-Format exportieren.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.06.2026 13:40:21 von Nina_Schöneweis
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