Hallöchen, ich bin ganz neu hier und auch in der Lohnabrechnung. Ich komme bei einem Fall nicht weiter und bräuchte dringend Hilfe von erfahrenen Profis. Ich habe einen Mandanten, der zu viel gezahltes Gehalt von einem AN zurückfordert, weil dieser unentschuldigt bei der Weiterbildung, für die er bei der Arbeit freigestellt wurde, gefehlt hat. Der Mandant fordert 1082,66 € Brutto für 56 Std. vom AN zurück. Lt. Anwalt müssen Pfändungsgrenzen beachtet werden. Ich hatte in meiner Laufbahn (2 Monate in der Lohnabrechnung 😛 ) so einen Fall noch nicht und bin jetzt etwas überfragt. Ich bin der Meinung, das wenn ich die genauen Tage habe, die der AN unentschuldigt gefehlt hat, diese im Kalender eintragen kann und in der Monatserfassung dann die Std. abziehen kann, damit Datev dann eine NB macht und dann sollte die Pfändungsgrenze irrelevant sein oder liege ich da falsch? Wir nutzen Lohn und Gehalt, falls das Relevanz hat. Ich Danke euch schon mal im Voraus.
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