Hallo liebe Community,
ich hab eine fachliche Frage zu einem Sachverhalt, bin noch neu in der Lohnbuchhaltung und hatte noch nicht so viele Sonderfälle. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Sachverhalt:
Unternehmen will sich die Internatskosten 50/50 mit dem Azubi teilen. Unternehmen würde die Rechnung bezahlen und den hälftigen Betrag vom Azubi-Gehalt abziehen wollen. Prinzipiell ist das ja dann ein Sachbezug bzw. geldwerter Vorteil oder? Oder kann der Betrag einfach nur als Nettoabzug geführt werden? Wie nehme ich das dann auf in Lohn und Gehalt?
Könnt ihr mir helfen den Knoten in meinem Kopf zu lösen? Ich hab schon so viel recherchiert und komme einfach auf keine klare Antwort und bin immer verwirrter...
Hilfe 😞
Die Kategorie DATEV Personal wurde entfernt.
Änderung durch @Sabrina_Simmerlein .
Ich rechne zwar keine Löhne ab, hatte den Fall aber schon in der Buchhaltung (hier hat der Arbeitgeber die Kosten alleine getragen).
Die Argumentation war:
Kein Sachbezug, da der Internatsbesuch des Azubis im wesentlichen Interesse des Betriebs ist (keine Zuwendung für den privaten Bereich des Azubis).
Na das ist ja schon mal eine Ansage. 🙂
Es ist ja auch ein wenig verzwickt... Ich bin der Meinung das das nicht in die Lohnbuchhaltung fällt... aber ich bin aber auch keine Steuerfachangestellte... bin Quereinsteiger mit Weiterbildung in Lohn-/Gehaltsabrechnung und während der Weiterbildung hat man halt nur Standartfälle besprochen und nicht solche Sonderfälle...
aber danke für die Antwort 🙂 die hat mir schon sehr geholfen 🙂
Nehmen Sie auf jeden Fall regelmäßige Fortbildungen wahr. Da gibt's ständig Veränderungen (Änderungen der Gesetze, neue Gesetze und Urteile, die Auswirkungen auf die Handhabung haben).
Das auf jeden Fall. Es ist halt als Quereinsteiger & Anfänger die ersten Monate bzw. Jahre doch sehr schwierig die richtigen Sachverhalte zu erkennen und zu bewerten, vor allem wenn man nur diese eine Spezialisierung hat und nicht auch noch z.B. in der Finanzbuchhaltung o.Ä. Kenntnisse hat.